Fachdienst Jugend
Ø Jugendamt Ø Adoptionen Ø Beistand- und Vormundschaften Ø Bezirkssozialarbeit Ø Jugendarbeit/Jugendschutz Ø Jugendgerichtshilfe Ø Pflegefamilien Ø Unterhaltsvorschuss
Jugendamt
Der Fachdienst Jugend hat die Aufgaben, junge Menschen im Landkreis Wesermarsch in ihrer Entwicklung und Erziehung zu eigenverantwortlichen und zu gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Dafür stehen rund 30 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in sieben Teams bereit, die sich als moderner Dienstleister für Kinder, Jugendliche und Familien verstehen. Außerdem bietet das Jugendamt Freizeitfahrten in den Ferien an.
Adoptionen
Falls Sie ein Kind adoptieren möchten, beraten wir Sie ausführlich über alle wesentlichen Aspekte im Zusammenhang mit dem Adoptionsverfahren. Wir klären mit Ihnen die formellen Voraussetzungen und Ihre persönliche Motivation für den Adoptionswunsch.
Falls Sie ein Kind zur Adoption freigeben möchten, beraten wir Sie vor der Entscheidung und im weiteren Verfahren. Unser Leistungsspektrum beinhaltet auch die Beratung für Adoptierte, abgebende und aufnehmende Eltern nach Adoption. mehr...
Beistand- und VormundschaftenWir unterstützen Kinder und Jugendliche in ihren Rechten gegenüber Eltern(teilen) und anderen. Wir helfen in Sorgerechtsangelegenheiten. mehr...
Die Bezirkssozialarbeit des Landkreises Wesermarsch bietet Familien, Kindern und Jugendlichen Leistungen in folgenden Bereichen:
Arbeitsgrundlage für diese Hilfsangebote sind die jeweiligen Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. mehr...
Jugendarbeit/Jugendschutz
Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe ist es, Angebote in Einrichtungen zu schaffen, die der Entwicklung junger Menschen förderlich sind, die an ihren Interessen anknüpfen, die sie zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung anregen. mehr...
JugendgerichtshilfeDie Jugendgerichtshilfe wird in Strafverfahren gegen Jugendliche (14-18 Jahre) und Heranwachsende (18-21 Jahre) beteiligt. Wir begleiten die jungen Straffälligen in Ermittlungs- und Strafverfahren und bringen erzieherische und soziale Gesichtspunkte gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht in das Verfahren ein. Die Begleitung der jungen Straffälligen in der Gerichtsverhandlung - verbunden mit der Stellungnahme zu geeigneten Maßnahmen - gehört ebenso zu unseren Aufgaben. Nach Abschluss der Hauptverhandlung sind wir zuständig für die Überwachung der Erfüllung von Weisungen und Auflagen, welche vom Gericht verhängt werden. mehr...
Wir betreuen Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in Pflegefamilien. Wir werben neue Pflegeeltern, beraten sie und bereiten sie auf ihre Aufgabe vor.
An Pflegeeltern werden hohe Anforderungen gestellt. Wenn Sie diese Aufgabe reizt, benötigen Sie Offenheit, Toleranz, Belastbarkeit und die Fähigkeit zum Dialog. Wir begleiten Sie daher, um Ihnen diese schwierige Aufgabe zu erleichtern. mehr...
Unterhaltsvorschuss
Wir helfen Kindern, deren zur Zahlung von Unterhalt verpflichtete Mutter oder Vater nicht zahlen kann oder will. mehr...
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