Grundsicherung für Arbeitssuchende
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und das Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit in den jeweiligen Geschäftsstellen Brake und Nordenham.
Für die Übernahme der Kosten der Unterkunft und der Heizkosten ist der Landkreis Wesermarsch zuständig.
Der Antrag sowie der Folgeantrag auf Übernahme der Kosten der Unterkunft und der Heizkosten kann in den Außenstellen des Fachdienstes 50 - Soziales - in Brake und Nordenham gestellt werden. Darüber hinaus stehen die Anträge auch zum Download bereit (s. unten).
Wohnen Sie in Lemwerder, Berne, Elsfleth, Brake, Jade oder Ovelgönne wenden Sie sich bitte an die Außenstelle in Brake.
Anschrift: Landkreis Wesermarsch Fachdienst Soziales Weserstraße 2, 26919 Brake (im Gebäude der Agentur für Arbeit)
Ansprechpartner: Thomas Schnare Zimmer 13 Telefon: 04401 8555613 E-Mail: sgb_II_brake@lkbra.de
Wohnen Sie in Stadland, Nordenham oder Butjadingen wenden Sie sich bitte an die Außenstelle Nordenham.
Anschrift: Landkreis Wesermarsch Fachdienst Soziales Walther-Rahenau-Str. 2, 26954 Nordenham (Rathaus der Stadt Nordenham) Telefon: 04731 84-0 Telefax: 04731 84-430
Ansprechpartner: Carsten Huppert Zimmer 34 Telefon: 04731/420 E-Mail: sgb_II_nordenham@lkbra.de
Downloads:
Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II [PDF - elektronisch ausfüllbar!]
sowie den
Folgeantrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II [PDF - elektronisch ausfüllbar]
|