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Landkreis
Wesermarsch: |
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Sicherheit und Ordnung |
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Fachdienst Sicherheit und Ordnung
Der Fachdienst bearbeitet Aufgaben aus folgenden Bereichen
- Allgemeine Gefahrenabwehr - Waffen- und Sprengstoffrecht - Schwarzarbeit - Jagd- und Fischerei - Gewerberecht - Ausländerrecht - Staatsangehörigkeitsrecht - Vorbeugender Brandschutz - Abwehrender Brandschutz - Zivil- und Katastrophenschutz - Leitstelle
Allgemeine Gefahrenabwehr
Der Fachdienst 32 ist zuständig für die Bearbeitung der allgemeinen Gefahrenabwehr des Landkreises und die Fachaufsicht über die örtlichen Ordnungsbehörden. Wir sind für Sie zuständig, wenn Sie eine Versammlung oder Demonstration anmelden möchten.
Waffen- und Sprengstoffrecht
Waffen und Sprengstoffe stellen eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit dar. Aufgabe des Fachdienstes ist es daher, die Angelegenheiten im Sinne des Gemeinwohls zu regeln und zu kontrollieren. Das erfolgt durch die Erteilung bzw. Versagung waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse, die Überprüfung von Waffenerlaubnisinhabern und Schießständen. Die Überprüfung von Waffenhändler entfällt derzeit, da im Landkreis Wesermarsch keine entsprechenden Händler ansässig sind.
Schwarzarbeit
Zusammen mit dem Arbeitsamt und den Zollbehörden verfolgen wir die Ausübung von Schwarzarbeit und unerlaubter Handwerksausübung.
Jagd- und Fischerei
Die Nutzung von Wild- und Fischbeständen ist reglementiert. Der Fachdienst 32 stellt die jeweiligen Berechtigungs- bzw. Befähigungsausweise aus, überprüft die Antragsteller hinsichtlich ihrer Befähigung und persönlichen Eignung, und beaufsichtigt die Jagdbezirke sowie die Jagdgenossenschaften. Im Bereich des Landkreises Wesermarsch gibt es ca. 700 Jäger, 23 Jagdgenossenschaften und 130 Jagdreviere.
Gewerberecht
Wir bearbeiten Anträge auf Erteilung von
- Reisegewerbekarten - Gaststättenerlaubnisse - Erlaubnissen zum Betrieb von Spielhallen - Maklererlaubnissen - Versteigerer-Erlaubnis - Erlaubnissen für das Bewachungsgewerbe - Erlaubnissen nach dem Heilpraktikergesetz - Erlaubnissen zum Durchführen von Sammlungen oder Lotterien auf Landkreisebene
Gewerbebetriebe, insbesondere in der Gastronomie werden überwacht. Sofern sich die persönliche Unzuverlässigkeit der Antragsteller ergibt, werden auch Gewerbeuntersagungsverfahren durchgeführt.
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