Fachdienst 14 Rechnungsprüfung
Das Rechnungsprüfungsamt hat eine lange Tradition. Ihr Ursprung liegt in der Erkenntnis, dass die mit den Abgaben der Bürger arbeitende öffentliche Hand über ihre Finanzwirtschaft Rechenschaft ablegen muss. Auf Bundes- und Landesebene üben die Rechnungshöfe die notwendige Kontrolle aus.
In den Städten, Gemeinden und Landkreisen kontrollieren die kommunalen Rechnungsprüfungsämter. Ihre Prüfungstätigkeit ist Voraussetzung und zugleich Nachweis für ein ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln.
Örtliche Prüfung
In den Städten und Gemeinden, die kein eigenes Rechnungsprüfungsamt eingerichtet haben, prüft das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wesermarsch.
Mit Ausnahme der Stadt Nordenham, die als selbständige Gemeinde ein eigenes Rechnungsprüfungsamt unterhält, wird die örtliche Rechnungsprüfung
in den Städten
Brake und
Elsfleth
sowie in den Gemeinden
Berne
Butjadingen
Jade
Lemwerder
Ovelgönne
Stadland
durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreis Wesermarsch wahrgenommen.
Unabhängigkeit und Freistellung von sachlicher Weisungsgebundenheit
Das Rechnungsprüfungsamt besitzt eine herausgehobene Stellung innerhalb der Kommunalverwaltung. Dies ist bereits dadurch gekennzeichnet, dass alle Gemeindeverfassungen der Bundesländer das Rechnungsprüfungsamt besonders behandeln und für die Bestellung und Abberufung der Mitarbeiter/innen des Amtes erhebliche Mitwirkungsrechte der Kommunalvertretungen und der Kommunalaufsicht vorsehen. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreis Wesermarsch ist dem Kreistag unmittelbar unterstellt und nur diesem verantwortlich. Hierdurch wird die im niedersächsischen Kommunalverfassungsrecht formulierte Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamtes sichergestellt.
Ziel ist der wirtschaftliche Umgang mit Steuergeldern
Wesentliches Ziel des Rechnungsprüfungsamtes ist, einen sachgerechten und wirtschaftlichen Umgang mit den Steuergeldern sicherzustellen. Dazu zeigen die Mitarbeiter/innen auf, wo das Verwaltungshandeln optimiert werden kann. Mängel sollen möglichst frühzeitig ausgeschaltet oder durch Prävention verhindert werden.
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