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Fachdienst 14

Rechnungs- und Kommunalprüfung

Das Rechnungsprüfungsamt hat eine lange Tradition. Ihr Ursprung liegt in der Erkenntnis, dass die mit den Abgaben der Bürger arbeitende öffentliche Hand über ihre Finanzwirtschaft Rechenschaft ablegen muss. Auf Bundes- und Landesebene über die Rechnungshöfe die notwendige Kontrolle aus.

In den Städten, Gemeinden und Landkreises kontrollieren die kommunalen Rechnungsprüfungsämter.
Ihre Prüfungstätigkeit ist Voraussetzung und zugleich Nachweis für ein ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln.

 

Örtliche Prüfung

In den Städten und Gemeinden, die kein eigenes Rechnungsprüfungsamt eingerichtet haben, prüft das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wesermarsch. Mit Ausnahme der Stadt Nordenham, die als selbständige Gemeinde verpflichtet ist, ein eigenes Rechnungsprüfungsamt einzurichten, wird die örtliche Rechnungsprüfung in den Städten Brake und Elsfleth sowie in den Gemeinden Berne, Butjadingen, Lemwerder, Ovelgönne, Stadland und Jade durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreis Wesermarsch wahrgenommen.

 

Unabhängigkeit und Freistellung von sachlicher Weisungsgebundenheit

Das Rechnungsprüfungsamt besitzt eine herausgehobene Stellung innerhalb der Kommunalverwaltung. Dies ist bereits dadurch gekennzeichnet, dass alle Gemeindeverfassungen der Bundesländer das Rechnungsprüfungsamt be-sonders behandeln und für die Bestellung und Abberufung der Mitarbeiter/innen des Amtes erhebliche Mitwirkungsrechte der Kommunalvertretungen und der Kommunalaufsicht vorsehen.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreis Wesermarsch ist dem Kreistag unmittelbar unterstellt und nur diesem verantwortlich. Hierdurch wird die in der Niedersächsischen Gemeindeordnung formulierte Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamtes sichergestellt.

 

Überörtliche Prüfung

Neben den örtlichen Prüfungen tritt die überörtliche Prüfung aller Städte und Gemeinden im Landkreis Wesermarsch einschl. der Stadt Nordenham, welche das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises ebenfalls als Kommunalprüfungsamt durchführt.

 

Ziel ist der wirtschaftliche Umgang mit Steuergeldern

Wesentliches Ziel des Rechnungsprüfungsamtes ist, einen sachgerechten und wirtschaftlichen Umgang mit den Steuergeldern sicherzustellen. Dazu zeigen die Mitarbeiter/innen auf, wo das Verwaltungshandel optimiert werden kann. Mängel sollen möglichst frühzeitig ausgeschaltet oder durch Prävention verhindert werden.


 

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