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Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen startet in der Wesermarsch

          

Neue Wege in der Unterstützung des Mittelstandes gehen der Landkreis und die Wirt­schaftsförderung Wesermarsch. Gemeinsam haben sie erstmalig ein auf die Weser­marsch bezogenes eigenes Förderprogramm für die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ausgearbeitet, das kürzlich vom Kreistag beschlossen worden ist. Das Programm nutzt - unter der Überschrift „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Be­schäftigung“ - Chancen der EU für die Wesermarsch.
In der EU-Förderperiode 2007 - 2013 gewährt das Land Niedersachsen hierfür den Landkreisen und kreisfreien Städten Finanzmittel aus dem Europäischen Fonds für Re­gionale Entwicklung (EFRE). Im Rahmen eines so genannten Regionalisierten Teilbud­gets erhält der Landkreis Wesermarsch einen Förderbetrag von 2,5 Mio. €, der in glei­cher Summe vom Landkreis sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden kofi­nanziert werden muss.
Während des Förderzeitraumes steht folglich eine Gesamtsumme von 5 Mio. € zur Ver­fügung, die auf landkreisebene überwiegend für die „unternehmensbezogene Förde­rung“ aber auch für die Unterstützung der weiteren EU-Schwerpunkte „Innovation“ so­wie „wirtschaftsnahe Infrastruktur“ eingesetzt werden soll.
Wirtschaftspolitisch ist aus Sicht des Landkreises und der Wirtschaftsförderung gerade die Unterstützung der vor Ort verwurzelten kleineren und mittleren Betriebe und ihrer Wettbewerbsfähigkeit von besonderer Bedeutung, um den Strukturwandel in der We­sermarsch aktiv begleiten und neue Arbeitsplätze schaffen zu können. „Dies gilt um so mehr, als in einer immer stärker globalisierten Wirtschaft auch der Wettbewerb der Re­gionen ständig deutlicher hervortritt“, so übereinstimmend Landrat Michael Höbrink und der Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Wesermarsch, Jörg Wilke.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz im Landkreis Wesermarsch können die neuen Förderungen beantragen. Gegenstand der Förderung können Investitionsvorha­ben mit einer Mindestsumme von 15.000,-- € oder nicht-investive Maßnahmen (wie z. B. Ausgaben für einen Gemeinschaftsstand auf einer Messe) mit einem Mindestbetrag von 5.000,-- € sein. Die Förderhöhe beträgt je nach Unternehmensgröße bis zu 15 % der förderfähigen Ausgaben. Voraussetzung hierfür ist u. a eine gesicherte Gesamtfi­nanzierung. Um Fördermittel zu bekommen, muss der Antrag zwingend vor Investitions- bzw. Maßnahmebeginn gestellt werden.

Die benötigten Richtlinien und Antragsunterlagen zur Förderung können nachfolgend eingesehen werden:

Weitere Informationen und Unterlagen, wie z. B. das KMU-Prüfschema oder die AnBest-P finden Sie auf den Seiten der NBank.


 


     Persönliche Beratung und Auskünfte erhalten Sie bei der

     Wirtschaftsförderung Weser­marsch GmbH

     sowie beim

     Landkreis Wesermarsch

 

 

 


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