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KMU-Förderung
Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen startet in der Wesermarsch

Neue Wege in der Unterstützung des Mittelstandes gehen der Landkreis und die Wirtschaftsförderung Wesermarsch. Gemeinsam haben sie erstmalig ein auf die Wesermarsch bezogenes eigenes Förderprogramm für die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ausgearbeitet, das kürzlich vom Kreistag beschlossen worden ist. Das Programm nutzt - unter der Überschrift „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ - Chancen der EU für die Wesermarsch.
In der EU-Förderperiode 2007 - 2013 gewährt das Land Niedersachsen hierfür den Landkreisen und kreisfreien Städten Finanzmittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Im Rahmen eines so genannten Regionalisierten Teilbudgets erhält der Landkreis Wesermarsch einen Förderbetrag von 2,5 Mio. €, der in gleicher Summe vom Landkreis sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden kofinanziert werden muss.
Während des Förderzeitraumes steht folglich eine Gesamtsumme von 5 Mio. € zur Verfügung, die auf landkreisebene überwiegend für die „unternehmensbezogene Förderung“ aber auch für die Unterstützung der weiteren EU-Schwerpunkte „Innovation“ sowie „wirtschaftsnahe Infrastruktur“ eingesetzt werden soll.
Wirtschaftspolitisch ist aus Sicht des Landkreises und der Wirtschaftsförderung gerade die Unterstützung der vor Ort verwurzelten kleineren und mittleren Betriebe und ihrer Wettbewerbsfähigkeit von besonderer Bedeutung, um den Strukturwandel in der Wesermarsch aktiv begleiten und neue Arbeitsplätze schaffen zu können. „Dies gilt um so mehr, als in einer immer stärker globalisierten Wirtschaft auch der Wettbewerb der Regionen ständig deutlicher hervortritt“, so übereinstimmend Landrat Michael Höbrink und der Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Wesermarsch, Jörg Wilke.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz im Landkreis Wesermarsch können die neuen Förderungen beantragen. Gegenstand der Förderung können Investitionsvorhaben mit einer Mindestsumme von 15.000,-- € oder nicht-investive Maßnahmen (wie z. B. Ausgaben für einen Gemeinschaftsstand auf einer Messe) mit einem Mindestbetrag von 5.000,-- € sein. Die Förderhöhe beträgt je nach Unternehmensgröße bis zu 15 % der förderfähigen Ausgaben. Voraussetzung hierfür ist u. a eine gesicherte Gesamtfinanzierung. Um Fördermittel zu bekommen, muss der Antrag zwingend vor Investitions- bzw. Maßnahmebeginn gestellt werden.
Die benötigten Richtlinien und Antragsunterlagen zur Förderung können nachfolgend eingesehen werden:
Weitere Informationen und Unterlagen, wie z. B. das KMU-Prüfschema oder die AnBest-P finden Sie auf den Seiten der NBank.
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