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Landtagswahlen in Niedersachsen

Der Landtag ist oberstes Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen. Er wählt den Ministerpräsidenten, wirkt bei der Bildung der Landesregierung mit, verabschiedet die Landesgesetze, beschließt den Haushalt und kontrolliert die Landesregierung.

Die Bürgerinnen und Bürger waren aufgerufen, den Niedersächsischen Landtag am Sonntag, 27. Januar 2008 neu zu wählen, der aus mindestens 135 Abgeordneten beseteht. Die Amtszeit der Abgeordneten beträgt fünf Jahre.

Bei der Landtagswahl gelten Erst- und Zweitstimmen und die Fünfprozenthürde. Der Niedersächsische Landtag besteht ab 2008 (ohne eventuelle Überhang- und Ausgleichsmandate) aus 135 statt 155 Abgeordneten. 87 Abgeordnete werden direkt in den Landtagswahlkreisen gewählt. Die übrigen Sitze werden den Parteien entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil nach dem d'Hondtschen Verfahren zugeteilt.
Nähere Informationen finden Sie unter den nachfolgenden Linktipps:

             http://www.landtag-niedersachsen.de/
             http://www.landeswahlleiter.niedersachsen.de/
             http://www.mi.niedersachsen.de/

 

  
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