Elterngeld
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Postanschrift: |
Landkreis Wesermarsch Fachdienst Soziales - Elterngeldstelle Poggenburger Straße 15 26919 Brake |
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Sie finden uns: |
Erdgeschoss - Zimmer 40 |
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Öffnungszeiten: |
Mo. - Fr. 08.30 - 12.00 Uhr Mo. - Do. 14.00 - 15.30 Uhr |
Ansprechpartner/in:
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Frau Kobbenbring, E-Mail: birgit.kobbenbring@lkbra.de Frau Witte, E-Mail: helga.witte@lkbra.de |
Telefon: Telefax: |
04401 / 927 313 04401/ 927 353 |
Für Geburten ab 1. Januar 2007 tritt das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes (für zuvor geborene Kinder gibt es das Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz).
Anspruch auf Elterngeld
Das Elterngeld erreicht alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und auf Einkommen verzichten. Es erhalten Mütter und Väter, die für die Betreuung ihrer Kinder die berufliche Tätigkeit unterbrechen oder einschränken.
Teilzeittätigkeit neben dem Elterngeld bis zu 30 Stunden in der Woche ist möglich.
Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro und beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro.
Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Partner reserviert.
Hier finden Sie ein Merkblatt zum Elterngeld und den Antrag auf Elterngeld zum Download.