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    Mietspiegel
 
 
Mietspiegel angepasst


Im Jahre 2008 wurde erstmalig ein qualifizierter Mietspiegel aufgestellt. Dieser Mietspiegel bietet eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten in der Wesermarsch und gibt Aufschluss über die hier üblichen Entgelte, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit gezahlt werden. Ziel ist es, den örtlichen grundsicherungsrelevanten Wohnungsmarkt transparent darzustellen und den Leistungsempfängern wie dem Grundsicherungsträger die nähere Bestimmung der „Angemessenheit der Kosten für Unterkunft“ zu erleichtern.


Dieser Mietspiegel bedurfte einer Anpassung. Das Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH – GEWOS – wurde beauftragt, eine Vermietungsmarkt-Erhebung durchzuführen und sich einen Überblick in der Wesermarsch zu verschaffen, um die Anpassung des damaligen Mietspiegels an die heutige Mietenstruktur vorzunehmen. An der Anpassung haben neben dem beauftragten Institut GEWOS die in der Wesermarsch ansässigen Wohnungsbaugesellschaften sowie private Vermieter mitgewirkt.


Der aktualisierte Mietspiegel dient als Orientierungshilfe für die Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft im Rahmen des Arbeitslosengeldes II, der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

 

Mietspiegeltabelle
Landkreis Wesermarsch 2009

Stand: 1. November 2009

(Nettokaltmiete = Miete ohne Heizungs- und Betriebskosten in Euro je Quadratmeter Wohnfläche)

Größenklasse                         Bezugsfertigkeit
    bis
  1948 
  1949 -
  1970 
  1971 -
  1990 
  ab
  1991 
 25 qm -
 50 qm

 A

      3,77
 3,52-4,11
      4,39
 3,99-4,55
      4,24
 3,75-4,79

 **

 über
 50 qm -
 60 qm

 B

      3,65
 3,32-3,88
      4,30
 3,96-4,45 
      4,51
 4,20-4,85
      4,73
 4,29-5,12
 über
 60 qm -
 75 qm

 C

      3,54
 3,01-3,81
      4,28
 3,90-4,55
      3,93
3,31-4,64
      4,75
 4,27-5,14
 75 qm 
 und mehr

 D

      3,51
 2,89-4,00
      4,16
 3,62-4,57
      3,53
 3,13-4,19
      4,34
 3,57-4,89



Obergrenzen für Wohnungsgrößen und für angemessene Kosten der Unterkunft ab 01.06.2010 für Leistungsempfänger/innen SGB II/SGB XII:

 Haushalts-
 größe

 Wohnfl.
 bis zu

 Betrag
 in Euro

 Bemerkung 

 Allein-
 stehender

 50 qm

 231,00  

 neu 

 zwei Familien-
 mitglieder

 60 qm

 288,00

 wie bisher

 drei Familien-
 mitglieder

 75 qm

 357,00

 neu

 vier Familien-
 mitglieder

 85 qm

 369,00

 neu

 + je weiteres
 Mitglied

  +10qm

   44,00

 neu

 

 

 

 

 

 


 

 

 

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