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Landkreis
Wesermarsch: |
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Wir für Sie |
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| Wir für Sie |
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Gleichstellungsbeauftragte |
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Gesetzlicher Auftrag |
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Gesetzlicher Auftrag |
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Gesetzlicher Auftrag
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist festgeschrieben, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Zudem verpflichtet die Niedersächsische Verfassung u.a. alle Landkreise, den Verfassungsauftrag umzusetzen.
„Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise."
Nieders. Verfassung, Art.3, Abs. 2, Satz 3 |
Seit der Änderung der Niedersächsischen Landkreisordnung im Jahr 2005 ist der Landkreis Wesermarsch verpflichtet, über die Umsetzung des Verfassungsauftrags zu berichten. Den ersten Bericht für den Zeitraum 2004 bis 2006 finden Sie hier [PDF-Datei].
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt den Landkreis Wesermarsch zum Thema Chancengleichheit. Sie arbeitet deshalb:
in der Kommunalverwaltung und –politik
v für die betriebliche Gleichstellung von Frauen und Männern
v mit der Verwaltungsspitze und den Fachämtern zu geschlechtsspezifischen Themen
v in politischen Gremien
in der Öffentlichkeit
v in Arbeitsgemeinschaften und Projekten
v durch Vorträge, Veranstaltungen und Veröffentlichungen
v mit Gruppen, Verbänden und Institutionen
v durch Beratung von Fachkräften und Bürgerinnen und Bürgern.
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