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Die 
Niedersächsische Ehrenamtskarte
im Landkreis Wesermarsch

 

Die E-Karte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement. Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten die Inhaberinnen und Inhaber aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land und den Kommunalverwaltungen in ganz Niedersachsen günstigen Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art.


Mit der Vergabe der Ehrenamtskarten möchte auch der Landkreis Wesermarsch bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches „Dankeschön“ für die Zeit und Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen. Auf diesem Wege soll besonderes ehrenamtliches Engagement in allen Bereichen, in denen ehrenamtliche Arbeit geleistet wird, gewürdigt werden.

Das Bewerbungsformular ist bei den Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen sowie im Kreishaus erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden:

  • Bewerbungsformular für ehrenamtlich Tätige
  • Das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular ist bei der Kreisverwaltung Wesermarsch abzugeben.


    Diejenigen, die die Voraussetzungen für den Erhalt einer E-Karte erfüllen und eine Karte bekommen, werden schriftlich benachrichtigt. Sollten mehr Anträge eingehen als Karten verfügbar sind, werden die E-Karten in der Reihenfolge, in der die Anträge eingehen, vergeben.

    Die Voraussetzungen für den Erwerb der E-Karte sind folgende:

    • der/die Bewerber/-in ist mindestens 18 Jahre alt

    • er/sie übt eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung aus (d.h. es werden keine Aufwandsentschädigungen, die, wie Sitzungsgelder, über einen Auslagenersatz hinausgehen, in Anspruch genommen)

    • diese Tätigkeit wird mindestens fünf Stunden wöchentlich oder 250 Stunden im Jahr ausgeübt

    • zum Zeitpunkt der Beantragung einer E-Karte besteht das freiwillige Engagement bereits mindestens seit drei Jahren (oder jeweils seit Bestehen der Organisation) und es ist geplant, dieses auch zukünftig fortzusetzen


    Noch immer können sich Kooperationspartner im Kreisgebiet bei der Kreisverwaltung melden, wenn sie Vergünstigungen für Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte anbieten möchten (z. B. ermäßigte Eintrittspreise, freien Eintritt oder Preisnachlässe auf angebotene Waren bzw. Dienstleistungen).

    Eine Auflistung der Anbieter von Vergünstigungen in der Wesermarsch finden Sie hier:


    Die Kooperationspartner können mit einem Aufkleber an ihrer Eingangstür mit der Aufschrift „Hier sind Sie Gold wert.“ kenntlich machen, dass sie Angebote für Inhaber/-innen der E-Karte anbieten. Darüber hinaus werden alle Vergünstiger – bei deren Einverständnis – auf dem Internetportal für bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Selbsthilfe (www.freiwilligenserver.de) veröffentlicht.

    Zur Übersicht über die niedersachsenweiten Angebote für E-Karten-Inhaber/-innen gelangen Sie über diesen Link:


    Sollten Sie sich als Kooperationspartner engagieren wollen, können Sie dies der Kreisverwaltung über folgenden Antwortbogen mitteilen:



    Weitere Informationen zur Ehrenamtskarte erhalten Sie über das Internetportal des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit sowie in diesem Informationsblatt:


     

     

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    Tel. (04401) 927 -0
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    Ansprechpartner/in: Sabrina Fleuch
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