Das Begleitete Wohnen im "Haus des Lebens" ist ein teilstationäres Angebot für alleinerziehende und schwangere Frauen ab 17 Jahren, die sich in einer psychosozialen Not- und Konfliktsituation befinden.
Begleitetes Wohnen im "Haus des Lebens"
- bietet je nach individueller Problemlage der Frau kompetente sozialpädagogische Begleitung im Haus an,
- gibt praktische Hilfen und Unterstützung zur Organisation des Alltags,
- unterstützt bei der schulischen bzw. beruflichen Neuorientierung,
- gewährleistet eine Versorgung des Kindes/der Kinder in der Kindertagesstätte des Hauses,
- hilft Frauen bei der Bewältigung ihrer Vergangenheit, bei Erziehungs- und Partnerschaftsfragen, bei der Erarbeitung einer eigenen Lebensperspektive, bei der Klärung des eigenen Rollenverständnisses als Frau und Mutter.
Grundsatz des Begleiteten Wohnens ist die Hilfe zur Selbsthilfe.
Kosten Aufnahme und Klärung der Kosten durch das zuständige
Jugendamt nach SGB VIII § 19.