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    Wohnberechtigungsschein
 
 
   Wohnberechtigungsbescheinigung

 Postanschrift:
 
 
  

  Landkreis Wesermarsch
  Wohnungsbauförderung
  Poggenburger Straße 15
  26919 Brake
 Ansprechpartnerinnen:   Frau Vowinkel, Tel. 04401 927-387 

 Sie finden uns:
 

  Zimmer:  518
  5. Obergeschoß

 Öffnungszeiten:

  Mo. - Do.    08.30 - 12.00 Uhr



Informationen zur Erteilung einer Wohnungsberechtigungbescheinigung

- Allgemeine Hinweise
- Benötigte Unterlagen
- Anfallende Gebühren
- Unterschriftspflicht
- Rechtliche Grundlagen

 

Allgemeine Hinweise


Mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen dürfen nur in Übereinstimmung mit den Förderzielen genutzt werden und unterliegen deshalb über einen bestimmten Zeitraum einer Zweckbindung.

Die der Zweckbindung unterliegenden Wohnungen dürfen nur an Personen vermietet werden, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheines sind.

Der Wohnberechtigungsschein kann nur bei Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen (abhängig von der Haushaltsgröße bzw. der Zahl der Kinder) erteilt werden.

Die Wohnberechtigung wird unter Angabe von Name und Anschrift, Wohnungsgröße und Haushaltsangehörigen bescheinigt. Der Wohnberechtigungsschein gilt für die Dauer eines Jahres. Der Wohnungssuchende ist berechtigt, innerhalb dieser Frist eine geförderte Wohnung zu beziehen.'

 

Benötigte Unterlagen


Der Wohnberechtigungsschein ist in einem formellen Verfahren zu beantragen. Antragsvordrucke sowie Beratung erhalten Sie bei der Wohnungsbauförderungsstelle des Landkreises Wesermarsch. Sie können jedoch auch den nachfolgend aufgeführten interaktiven Antragsvordruck benutzen. Beachten Sie bitte, dass die Originalunterschrift dabei unbedingt erforderlich ist.

   - Antrag [PDF] 
      - auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins und/oder
      - eine vom Antragsteller ausgefüllte Einkommenserklärung
         (Anlage 1)

   

   Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

   - Anlage 2: 
      Eine von jedem Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen 
      ausgefüllte Einkommenserklärung [PDF]



   - Anlage 3: 
      Erläuterungen (Anmerkungen für das Ausfüllen der 
      Einkommenserklärung) [PDF]

   sowie

   - Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate oder eine vom
      Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung

 

Anfallende Gebühren:


Die Höhe der Gebühren richtet sich je nach Höhe des Haushaltseinkommens zwischen 18,00 und 35,00 EUR. 
Die Bescheide für Empfänger von Sozialleistungen werden kostenfrei erteilt.

 

Unterschriftspflicht


Ist der Antragsteller minderjährig, so ist dem Antrag eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen, dass die Wohnung bezogen werden darf.

 

Rechtliche Grundlagen


- Wohnungsbindungsgesetz

- Wohnraumförderungsgesetz

 

 

 

 

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Landkreis Wesermarsch
Poggenburger Straße 15
D-26919 Brake
Tel. (04401) 927 -0
Fax(04401) 34 71

 
Ansprechpartner: s. Angaben oben


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