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Kindertagesstätten

Tageseinrichtungen sind Krippen, Kindergärten, Kinderspielkreise, Horte und kleine Kindertagesstätten, die meist von freien Trägern, Städten und Gemeinden betrieben werden. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Plätze in diesen Einrichtungen zur Verfügung stehen. Dieses geschieht durch eine jährliche Erstellung des Kindertagesstättenbedarfsplanes für den Landkreis Wesermarsch.

Sollten Sie einen entsprechenden Platz für Ihr Kind benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Weitere Informationen zu Betreuungsangeboten finden Sie auf den Seiten der Betreuungsbörse des Landkreises Wesermarsch.

Sobald Ihr Kind in eine entsprechende Tageseinrichtung geht, steht es Ihnen offen, einen Antrag auf Übernahme zu den Kosten der Tageseinrichtung für Ihr Kind zu stellen. 
 (Verlinkung mit: „antragkiga.doc“)



Tagespflege

Familien bilden die Basis für die Entwicklung der Kinder und sind ein grundlegendes Fundament unserer Gesellschaft. Eltern und Kinder benötigen zur Bewältigung ihres Alltags eine familienfreundliche Infrastruktur.

Bei der Kindertagespflege außerhalb des Elternhaushaltes verbringt das Kind einen Teil des Tages in der familiären Situation einer anderen Familie. Ein wichtiges Erlebnis für Kinder von alleinerziehenden Eltern oder Einzelkindern.

Die einzelnen Familienservicebüros informieren Eltern unbürokratisch und auf kurzem Weg vor Ort über Kinderbetreuungsangebote.

Die aktuelle Liste der dortigen Ansprechpartnerinnen finden Sie hier.

Es besteht hierzu auch die Möglichkeit einen

zu stellen.

Die zur Zeit gültige Richtlinie zur Tagespflege im Landkreis Wesermarsch und die Kostenbeiträge hierzu sind ebenfalls abrufbar.

Weitere nützliche Informationen können Sie auch über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Adresse http://www.handbuch-kindertagespflege.de/allgemein/dok/1.php.

 

 


Auskünfte zur Übernahme der Kosten in Kindertagesstätten und in der Tagespflege erteilen:


  • Frau Drescher
    (für Brake, Elsfleth, Berne und Lemwerder)
    Tel.: 04401/927-310 oder anke.drescher@lkbra.de

    oder

  • Frau Westie
    (für Jade, Ovelgönne, Nordenham, Stadland und Butjadingen)
    Tel.: 04401/927-310 oder sonja.westie@lkbra.de

 

 

Besteht bei Ihnen das Interesse als Tagespflegeperson selbst tätig zu werden, können Sie einen Antrag auf Genehmigung zur Tagespflegeperson stellen. Voraussetzung für die Tätigkeit als Tagespflegeperson ist der Nachweis über die geeignete Qualifikation zur Ausübung dieser Tätigkeit. Welche Qualifikationen dies im Einzelnen sind können Sie bei den jeweiligen Familien- und Kinderservicebüros sowie im Fachdienst Jugend bei Herrn Büsching-Czerny, Tel.: 04401/927-262, Email: peter.czerny@lkbra.de erfragen.

 

 

 


 


 

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Poggenburger Straße 15
D-26919 Brake
Tel. (04401) 927 -0
Fax(04401) 34 71

 
Ansprechpartner: Peter Büsching-Czerny
Durchwahl: -262 / Zimmer: 102
eMail: peter.czerny@lkbra.de
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