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Kreis- / Regional- / und Bauleitplanung
Kreis-/ Regionalplanung
Die Regionalplanung ist eine Planung für den gesamten Landkreis Wesermarsch. Kernstück ist die Aufstellung bzw. Fortschreibung eines regionalen Raumordnungsprogrammes. In diesem Programm sind planerische Vorgaben des Landes zu konkretisieren und mit Entwicklungsperspektiven für die Region zu einem regionalen Entwicklungskonzept zu verbinden.
Das Regionale Raumordnungsprogramm finden Sie unter http://www.metropolplaner.de
Hier können Sie sich auch über das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Wesermarsch informieren.
Unmittelbar erfährt der Bürger die Regionalplanung nur selten. Lediglich bei raumbeanspruchenden Vorhaben, wie z. B. großflächige Abbauvorhaben, umfangreiche Straßenbauvorhaben, großflächige Einzelhandelskonzepte, muss zunächst in einem Raumordnungsverfahren die Raumverträglichkeit abgeklärt werden. Dieses Raumordnungsverfahren führt der Landkreis Wesermarsch als Regionalplanungsbehörde durch.
Bauleitplanung
Das Bauplanungsrecht stellt ein wichtiges städtebauliches Instrument für die Städte und Gemeinden dar, mit dem die zukünftige Bebauungsentwicklung verbindlich festgelegt werden kann. Wann und wie dieses Planungsrecht einzusetzen ist, liegt ausschließlich in der Hand der Städte und Gemeinden. Der Landkreis wird lediglich im Aufstellungsverfahren beteiligt. Das Bauplanungsrecht vollzieht sich in der vorbereitenden Bauleitplanung, die im Flächennutzungsplan dargestellt wird und der verbindlichen Bauleitplanung, in Form von Bebauungsplänen.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Stadt- bzw. Gemeindegebiet und ordnet den voraussehbaren Flächenbedarf für die einzelnen Nutzungsmöglichkeiten, wie z. B. Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Erholung, Landwirtschaft und Gemeinbedarf. Ob die hierzu festgelegten Flächen tatsächlich auch für den vorgesehenen Bedarf genutzt werden, wird mit diesem Plan noch nicht bestimmt. Dies geschieht erst in einem Bebauungsplanverfahren, wenn der konkrete Bedarf vorliegt.
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan enthält genaue Angaben über die Nutzung, die Größe, das Maß sowie die Gestaltung der Bauwerke. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschließt der Rat einer Stadt bzw. Gemeinde, sobald und soweit es für die baulichen Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Der Fachdienst Planen und Bauen ist bemüht, sehr frühzeitig die Städte und Gemeinden in städtebaulichen und stadtplanerischen Fragen zu unterstützen und als Partner zur Verfügung zu stehen. Insbesondere sollen zukünftig vermehrt städtebauliche Wettbewerbe und Modellvorhaben die Stadtentwicklung unterstützen und neue Ansätze der Wohn- und Lebensqualität aufzeigen.
Ansprechpartner
Jochen Paukstadt Zimmer 501 Telefon (04401) 927 - 298 Telefax (04401) 3471 Jochen.Paukstadt@lkbra.de
Fachdienstleiter: Stephan Maaß Zimmer 401 Telefon (04401) 927 - 225 Stephan.Maass@lkbra.de
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