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Landkreis
Wesermarsch: |
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Soziales |
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Fachaufsicht / Widerspruchsstelle |
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Fachaufsicht / Widerspruchsstelle |
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Fachaufsicht / Widerspruchsstelle
Die Fachaufsicht durch den Fachdienst Soziales erfolgt u.a. durch ein förmliches Verfahren, das sogenannte Widerspruchsverfahren. Hierbei wird die Rechtmäßigkeit getroffener Entscheidungen der Städte und Gemeinde überprüft. Die Vorgehensweise zur Einlegung eines Widerspruches (z.B. Form und Frist) können Sie den Bescheiden entnehmen, die Sie prüfen lassen möchten.
Erfahrungsgemäß können jedoch viele Unklarheiten bereits in einem klärenden Gespräch mit dem für Sie zuständigen Sozialamt Ihres Wohnortes ausgeräumt werden.
Dem Widerspruchsverfahren kann sich ein gerichtliches Verfahren anschließen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine vorläufige Regelung in einem gerichtlichen Eilverfahren herbeigeführt werden.
Der Fachdienst Soziales ist auch – neben Ihrem örtlichen Sozialamt – Ihr Ansprechpartner bei Fragen allgemeiner Art.
Daneben bieten auch unabhängige soziale Beratungsstellen , wie z.B. die Diakonie, Caritas oder die Arbeitslosenzentren Unterstützung an.
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