home


   

     
Die WesermarschPolitikWir ueber unsWir fuer SieAktuelles / Service
Banner Banner Banner
Landkreis Wesermarsch: 
   
Wir für Sie
 
Soziales
Asylbewerberleistungen
Behindertenbeirat
Bundesausbildungsförderung
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Elterngeld
Erziehungsgeld
Fachaufsicht / Widerspruchsstelle
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit
Kriegsopferfürsorgeleistungen
Landesblindengeld/Blindenhilfe
Mietspiegel
Pflege in Einrichtungen
Sozialhilfe
Unterhaltsberatungsstelle
Unterhaltssicherung
Wohngeld
  Wir für Sie Soziales Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit
 
 
    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit
 
 

Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsunfähigkeit


Ab dem 01.01.2005 ist die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung in das neue Sozialgesetzbuch - XII. Buch - (SGB XII) aufgenommen worden. Rentner mit geringem Einkommen und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen können davon profitieren.
Anspruch auf Grundsicherung hat, wer seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) bestreiten kann. Grundsicherung wird wie Sozialhilfe grundsätzlich nachrangig gewährt. Deswegen müssen zuvor alle anderen Hilfemöglichkeiten ausgeschöpft werden. Dazu gehören z. B. die Beantragung anderer Sozialleistungen wie Wohngeld etc.
Reicht dann beispielsweise die Rente nicht aus, um den Lebensunterhalt zu finanzieren, könnte es einen Anspruch auf Grundsicherung geben.
Aufgabe der Grundsicherung im Alter bei voller Erwerbsminderung ist die Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes. Hierzu gehören der Bedarf an Ernährung, Kleidung und Unterkunft einschließlich Heizung, Hausrat und anderen Bedürfnissen des täglichen Lebens.
Dieser Bedarf wird in der Regel in Form von laufenden, meist monatlich ausgezahlten Leistungen gewährt. Einmalige Beihilfen werden seit der Reform der Grundsicherung zum 01.01.2005 nur noch in Ausnahmefällen (z. B. für Erstausstattung an Bekleidung und für Wohnung) ausgezahlt.
Der Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann bei der Stadt oder Gemeindeverwaltung, in deren Bereich man wohnt, gestellt werden.
Für die Bearbeitung eines Antrages sind vollständige Angaben der persönlichen und wirtschafltichen Verhältnisse erforderlich. Ferner ist der Antragsteller verpflichtet, alle Angaben zu belegen. Zu diesen Belegen gehören zum Beispiel Nachweise über Einkommen und Vermögen sowie ärztliche Bescheinigungen über die gesundheitliche Verfassung.
 

 

 

zur Startseitezurueckdrucken
eMail an den LandkreisSitemapHilfe
 © Landkreis Wesermarsch Impressum
 

Landkreis Wesermarsch
Poggenburger Straße 15
D-26919 Brake
Tel. (04401) 927 -0
Fax(04401) 34 71

 
Ansprechpartner: Olaf Michels
Durchwahl: 286 / Zimmer: 32
eMail: olaf.michels@lkbra.de
zum Seitenanfang
zurück