- Zentralisierung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Entschädigungsrechtes -
Aufgabe des gesamten Entschädigungsrechtes ist es, sich der Beschädigten und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Beschädigung zu beheben oder zu lindern sowie eine angemessene wirtschaftliche Versorgung des Opfers bzw. seiner Hinterbliebenen zu sichern.
Folgende Leistungsarten fallen unter das Entschädigungsrecht:
Kriegsopferfürsorgeleistungen aufgrund des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)
Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Entschädigungsleistungen für Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Alle weitergehenden Anfragen zu Entschädigungsleistungen, die sich analog auf das Bundesversorgungsgesetz beziehen werden im Rahmen der Gemeinsamen Fürsorgestelle beratend und entscheidend begleitet.
Soweit der Beschädigte bzw. Hinterbliebene nicht in der Lage ist, seinen Bedarf aus vorhandenen Einkommen und Vermögen zu decken, kann es zu folgender Leistungsbeantragung kommen:
ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Hilfe zur Pflege
Krankenhilfe
Altenhilfe
Erholungshilfe
Erziehungsbeihilfe
Berufliche Rehabilitation
Hilfe in besonderen Lebenslagen
Bekleidungsbeihilfe
Heizungsbeihilfe
PKW-Beschaffung
Betriebskostenbeihilfe / Taxikosten
Wohnungshilfe
Beachten Sie: Einige der genannten Leistungsarten werden auch unabhängig von der Höhe des Einkommens und Vermögens gewährt. Anträge sind immer vor Eingang einer Verpflichtung zu stellen.
Anlaufstelle: Ansprechpartner bei der Gemeinsamen Fürsorgestelle beim Landkreis Leer, der die Aufgaben in diesem Bereich für den Landkreis Wesermarsch wahrnimmt, ist
Frau Sarah Erlenborn Bergmannstrasse 37 26789 Leer Telefon: 0491/926-1580
Die Fürsorgestelle des Landkreises Wesermarsch hilft bei Antragstellung und nimmt Unterlagen zur Weiterleitung an den Landkreis Leer entgegen. Eine fachliche Beratung erfolgt ausschließlich durch den Landkreis Leer.
Die Fürsorgestelle des Landkreises Wesermarsch ist weiterhin zuständig im Bereich der Rehabilitation und Entschädigungsleistungen von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG).