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    Kriegsopferfürsorgeleistungen / Entschädigungsleistungen
 
 
   Kriegsopferfürsorgeleistungen / Entschädigungsleistungen

  
- Zentralisierung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Entschädigungsrechtes -    

Aufgabe des gesamten Entschädigungsrechtes ist es, sich der Beschädigten und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Beschädigung zu beheben oder zu lindern sowie eine angemessene wirtschaftliche Versorgung des Opfers bzw. seiner Hinterbliebenen zu sichern.
  Folgende Leistungsarten fallen unter das Entschädigungsrecht:
  • Kriegsopferfürsorgeleistungen aufgrund des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)
  • Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz  (SVG)
  • Entschädigungsleistungen für Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
 
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Alle weitergehenden Anfragen zu Entschädigungsleistungen, die sich analog auf das  Bundesversorgungsgesetz beziehen werden im Rahmen der Gemeinsamen Fürsorgestelle beratend und entscheidend begleitet

Soweit der Beschädigte bzw. Hinterbliebene nicht in der Lage ist, seinen Bedarf aus vorhandenen Einkommen und Vermögen zu decken, kann es zu folgender Leistungsbeantragung kommen:
  • ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
  • Hilfe zur Pflege
  • Krankenhilfe
  • Altenhilfe
  • Erholungshilfe
  • Erziehungsbeihilfe
  • Berufliche Rehabilitation
  • Hilfe in besonderen Lebenslagen
  • Bekleidungsbeihilfe
  • Heizungsbeihilfe
  • PKW-Beschaffung
  • Betriebskostenbeihilfe / Taxikosten
  • Wohnungshilfe
 
Beachten Sie:
Einige der genannten Leistungsarten werden auch unabhängig von der Höhe des Einkommens und Vermögens gewährt. Anträge sind immer vor Eingang einer Verpflichtung zu stellen.    
 
Anlaufstelle:
Ansprechpartner bei der Gemeinsamen Fürsorgestelle beim Landkreis Leer, der die Aufgaben in diesem Bereich für den Landkreis Wesermarsch wahrnimmt, ist 

   Frau Sarah Erlenborn 
   Bergmannstrasse 37
   26789 Leer
   Telefon: 0491/926-1580        
 
Die Fürsorgestelle des Landkreises Wesermarsch hilft bei Antragstellung und nimmt  Unterlagen zur Weiterleitung an den Landkreis Leer entgegen. Eine fachliche Beratung erfolgt ausschließlich durch den Landkreis Leer.     
 
Die Fürsorgestelle des Landkreises Wesermarsch ist weiterhin zuständig im Bereich der Rehabilitation und Entschädigungsleistungen von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet  nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG).  

 

 

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Tel. (04401) 927 -0
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Ansprechpartner: Karin Lange
Durchwahl: 260 / Zimmer: 18
eMail: karin.lange@lkbra.de
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