Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen um die Folgen der Kriegsbeschädigung zu beheben oder zu lindern sowie eine angemessene wirtschaftliche Versorgung des Opfers bzw. seiner Hinterbliebenen zu sichern.
Soweit der Beschädigte bzw. Hinterbliebene nicht in der Lage ist, seinen Bedarf aus vorhandenem Einkommen und Vermögen zu decken, werden folgende Leistungen gewährt:
ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Hilfe zur Pflege
Krankenhilfe
Altenhilfe
Erholungshilfe
Erziehungsbeihilfe
berufliche Rehabilitation
Hilfe in besonderen Lebenslagen
Bekleidungsbeihilfe
Heizungsbeihilfe
Weihnachtsbeihilfe
Pkw-Beschaffung
Betriebskostenbeihilfe
Taxikosten
Wohnungshilfe
Beachten Sie: Mit einigen Ausnahmen sind die Leistungen abhängig von der Höhe des Einkommens und Vermögens. Anträge sind immer vor Eingang einer Verpflichtung zu stellen.
Notwendige Unterlagen: Belege zu Einkommen, Ausgaben und Vermögen
Rechtliche Grundlagen: §§ 25-27j des Bundesversorgungsgesetz in Verbindung mit der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge