 |
Landkreis
Wesermarsch: |
| |
|
 |
Wir für Sie |
| |
|
|
|
|
| Wir für Sie |
 |
Soziales |
 |
Unterhaltsberatungsstelle |
|
| |
| |
| |
Unterhaltsberatungsstelle |
 |
 |
|
| |
| |
Unterhaltsberatungsstelle für SozialhilfeempfängerInnen
Unterhalt ist ein Thema, das gleichermaßen UnterhaltszahlerInnen bzw. –empfängerInnen interessieren sollte.
Damit Sie im Dschungel der §§ eine Hilfestellung bekommen und nicht alleine dastehen, wurde die Unterhaltsberatungsstelle für SozialhilfeempfängerInnen beim Landkreis Wesermarsch eingerichtet.
Wir sind keine Unterhaltsberatungsstelle allgemeiner Art!
Die Unterhaltsberatungsstelle darf nur in den Fällen tätig werden, wo Ansprüche von SozialhilfeempfängerInnen berührt sind. Ansonsten darf von hier keinerlei Rechtsberatung durchgeführt werden. In den sonstigen Fällen kann man sich an die Rechtsberatungsstelle beim örtlichen Amtsgericht bzw. an den Rechtsbeistand/-anwalt seines Vertrauens wenden.
Was hat der Fachdienst Soziales (früher das Sozialamt) mit dem Unterhalt zu tun?
Bevor jemand Sozialhilfe erhält, müssen alle seine Einnahmen für den Lebensunterhalt eingesetzt werden. Hierzu gehören auch die Unterhaltszahlungen. Um den UnterhaltsempfängerInnen leichter zu ihrem Recht zu verhelfen, hat der Gesetzgeber bestimmt, dass der Fachdienst Soziales im eigenen Namen Unterhaltsansprüche geltend machen kann. Wie es meistens so ist, gibt es von dieser Regel auch Ausnahmen. Diese und alles Weitere wird Ihnen die Unterhaltsberatungsstelle gerne erläutern.
Wer erhält Unterhalt?
Nicht nur Ehegatten und minderjährigen Kindern steht Unterhalt zu. Auch Geschiedene, volljährige Kinder und sogar die Eltern und Kindesmütter nichtehelicher Kinder können Unterhalt verlangen. Aber nur, wenn sie nicht genügend eigenes Einkommen oder Vermögen haben, um davon leben zu können.
Wer zahlt Unterhalt?
Hier sind zuerst die Ehegatten und die Eltern für ihre minderjährigen Kinder aufzuzählen. Mit ihnen muss man sich, wie man so schön sagt, das letzte Hemd teilen. Aber auch die Eltern für ihre volljährigen Kinder und umgekehrt müssen eventuell zahlen. Selbstverständlich behalten UnterhaltszahlerInnen noch genug für sich, bevor sie etwas abgeben müssen. Über das, was “genug“ ist, klärt Sie Ihre Unterhaltsberatungsstelle gerne auf.
Für wen ist die Unterhaltsberatungsstelle tätig?
Sie steht auf der Seite der Unterhaltsberechtigten. UnterhaltszahlerInnen sollen ihrer Verpflichtung nachkommen und Unterhalt zahlen. Dies verringert die Aufwendungen des Fachdienst Soziales, was letztlich allen BürgerInnen zugute kommt.
Was macht die Unterhaltsberatungsstelle?
Sie stellt fest, wer von wem Unterhalt zu bekommen hat und in welcher Höhe. Hierzu muss sie wissen, was UnterhaltszahlerInnen an Einkünften und Belastungen haben. Nach dem Gesetz haben UnterhaltszahlerInnen dazu die entsprechenden Auskünfte zu geben und entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. Notfalls muss die Unterhaltsberatungsstelle Unterhaltszahlungen auch gerichtlich durchsetzen, wenn es zu keiner Einigung kommen sollte. Damit es aber nicht erst soweit kommt, ist es Aufgabe der Unterhaltsberatungsstelle, Informationen zu geben, um auf dem Verhandlungswege zu einer gütlichen Einigung hinzuwirken.
Wie erreiche ich die Unterhaltsberatungsstelle?
Ihr Ansprechpartner für die Bereiche
Nordenham, Ovelgönne und Stadlandv sowie Berne, Brake, Butjadingen, Elsfleth, Jade, Lemwerder und Altenpflegeheime Herr Möhlmann 04401/927-266
Erreichbar während der Dienstzeiten: Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Mo. – Do. 14.00 – 15.30 Uhr
Um genügend Zeit für S I E zu haben, ist es für ein Beratungsgespräch sinnvoll vorab ein Termin zu vereinbaren.
|
|
|
|