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Beistandschaften / Vormundschaften


Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder Jugendlichen sorgen, können sich beim Jugendamt zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beraten und unterstützen lassen.
Mütter, denen die elterliche Sorge für ihr Kind allein zusteht und junge Volljährige (bis 21 Jahre) können sich in eigenen Unterhaltsangelegenheiten ebenfalls vom Jugendamt beraten und unterstützen lassen.

Beistandschaft

Dieses kostenlose Hilfeangebot des Jugendamtes geht über die Beratung und Unterstützung hinaus; es richtet sich an den Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Auf schriftlichen Antrag (Formular gibt es beim Jugendamt) des Elternteils, bei dem das Kind lebt, wird das Jugendamt Beistand des Kindes.
Das Jugendamt als Beistand kümmert sich dann, so wie es vom betreuenden Elternteil festgelegt wird, um die Vaterschaftsfeststellung und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes gegenüber dem anderen Elternteil. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge für das Kind nicht eingeschränkt.

Die Beistandschaft kann jederzeit schriftlich beendet werden, wenn z.B. eine Einigung mit dem anderen Elternteil erfolgte oder die Angelegenheit durch einen Rechtsanwalt fortgeführt werden soll.


Beurkundung
Erklärungen
  • im Zusammenhang mit der Anerkennung der Vaterschaft (Anerkennung des Vaters, Zustimmung der Mutter und ggfls. der gesetzlichen Vertreter)
  • zur Verpflichtung von Unterhaltsleistungen 
  • zur gemeinsamen elterlichen Sorge

bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Beurkundung.
Neben den Möglichkeiten einer Beurkundung dieser Erklärungen bei einem Notar, den Amtsgerichten oder beim Standesamt (nur im Zusammenhang mit der Vaterschaftsanerkennung) bietet auch das Jugendamt die kostenlose Vornahme der Beurkundung an.
Wünschen Sie die Beurkundung einer der oben genannten Erklärungen im Jugendamt, so ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Vormundschaften

Das Jugendamt wird bei gesetzlichen Vorgaben (z. B. eine Minderjährige wird Mutter) oder aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses Pfleger oder Vormund des Kindes und übernimmt in dem vorgegebenen Umfang die Elternrechte und –pflichten für das betroffene Kind.
Ansprechpartner:
Uwe Hinrichs
Tel: 04401-927-268
E-Mail: uwe.hinrichs@lkbra.de



Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten sind nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamen des Kindes festgelegt.

Ansprechpartner:

Buchstabe A – G:      Frau tom Dieck
                                      Tel.: 04401  927-376 
                                      E-Mail: frauke.tomdieck@lkbra.de
Buchstabe H – Lo:     Frau Blohm
                                      Tel.: 04401  927-263
                                      E-Mail: erika.blohm@lkbra.de

Buchstabe Lp - Pl:    Herr Günter Hermes
                                      Tel.: 04401 927-269
                                      E-Mail: guenter.hermes@lkbra.de
Buchstabe Pm – Z:   Frau Haase
                                      Tel.: 04401 927-267
                                      E-Mail: beate.haase@lkbra.de


 

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Tel. (04401) 927 -0
Fax(04401) 34 71

 
Ansprechpartner: siehe oben


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