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Landkreis
Wesermarsch: |
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Wir für Sie |
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Jugend |
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Bezirkssozialarbeit |
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Bezirkssozialarbeit |
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Bezirkssozialarbeit
1. Allgemeine Erziehungsberatung
Beraten werden Eltern, Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene, die entweder Probleme miteinander oder mit ihrer eigenen Situation haben. In einzelnen Fällen wird auch auf entsprechende Beratungsstellen/Therapiemöglichkeiten verwiesen.
2. Hilfe zur Erziehung
Erweist sich die Notwendigkeit von Hilfen, die über Beratungsangebote hinausgehen, können diese mit Eltern und Kindern gemeinsam geplant werden. Gegebenenfalls werden Anbieter von ambulanten, teilstationären oder stationären Hilfsangeboten beteiligt.Folgende ambulante Maßnahmen könnnen nach einer Beratung (Hilfeplan) erfolgen:
pädagogische Schüler- und Lernhilfe
soziale Gruppenarbeit
Erziehungsbeistandschaften
intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
sozialpädagogische Familienhilfe
Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (z. B. Therapien)
Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen
Für Erziehungshilfen außerhalb des Elternhauses gibt es die Möglichkeiten:
Vollzeitpflege (siehe Pflegekinderwesen)
Heimerziehung und betreute Wohnformen
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen
3. Beratung zum Sorgerecht sowie zum Umgangsrecht
Eltern, Kinder und Jugendliche werden über rechtliche Grundlagen und Möglichkeiten der Ausgestaltung von Sorgerechts- und Umgangsrechts-Angelegenheiten beraten und ggf. bei der Durchführung von Umgangskontakten unterstützt.
4. Beratung bei Trennung und Scheidung
Möglich sind sowohl Einzel- wie Paarberatungen oder Familiengespräche. Hier werden auch die bereits unter Punkt 3 genannten Problemfelder in der Regel Gesprächsgegenstand sein.
In der Bezirkssozialarbeit richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort des betreffenden Bürgers.
Informationen sind der als pdf-Datei aufrufbaren Übersicht zu entnehmen.
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