Jugendarbeit und Jugendpflege
Jugendpflege umfaßt die Bereiche „Jugendarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“. Diese Aufgaben werden vom Fachdienst Jugend wahrgenommen.
Die Jugendpflege stellt Angebote zur Verfügung, die an die Interessen der jungen Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt werden. Sie sollen zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung anregen.
Jugendarbeit wird von einer Vielzahl von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und von den Jugendämtern angeboten. Sie erstreckt sich in der Regel auf junge Menschen im Alter von 6 – 26 Jahren. Schwerpunkte der Jugendarbeit sind:
- außerschulischer Jugend mit allgemeiner, politischer sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung
- Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit
- arbeitswelt- und schul- und familienbezogene Jugendarbeit
- Internationale Jugendarbeit
- Kinder- und Jugenderholung
-
Jugendberatung
Jeder Landkreis hat zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendarbeit mindestens eine/n Kreisjugendpfleger einzustellen.
Reisen für Jugendliche
Das Jugendamt organisiert für Jugendliche in den Ferien Gruppenreisen. Darunter ist in jedem Jahr eine ca. zweiwöchige Fahrt in die russische Stadt Woronesch mit der schon seit 1989 eine internationale Partnerschaft besteht. Vorab reisen die russischen Jugendlichen in den Osterferien zum Besuch in unseren Landkreis. Hierfür werden immer wieder interessierte Gastfamilien gesucht. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Fahrten, Wanderungen und Lager
Die auf Kreisebene als förderungswürdig anerkannten und im Kreisgebiet tätigen Jugendgruppen und Jugendverbände erhalten auf Antrag für Mehrtägige Fahrten pauschale Fahrtkostenzuschüsse.
Voraussetzungen: Zuschussberechtigt sind Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 21 Jahren. Für 10 Jugendliche Teilnehmer kann ein erwachsener Begleiter abgerechnet werden. Der An- und Abfahrtstag wird als ein Programmtag berechnet.
Antragsverfahren: Die Zuschüsse sind spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Fahrt auf dem Antragsformular des Landkreis Wesermarsch beim Fachdienst 51 zu beantragen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.
Internationaler Jugendaustausch
Die auf Kreisebene als förderungswürdig anerkannten und im Kreisgebiet tätigen Jugendgruppen und Jugendverbände erhalten auf Antrag für Mehrtägige Fahrten im Rahmen des Jugendaustausches pauschale Fahrtkostenzuschüsse.
Voraussetzungen für Jugendmaßnahmen:
- Besuch und Gegenbesuch sollen innerhalb von 2 Jahren erfolgen.
- Das Mindestalter der Teilnehmer soll 14 Jahre betragen.
- Zwischen den Partner muß ein Programm vereinbart sein.
- Ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen ausländischen und
deutschen Teilnehmern ist anzustreben.
Antragsverfahren Anträge sind spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme einzureichen. Antragsvordrucke sind beim Fachdienst 51 - Jugend - erhältlich. Sie können sich den Antrag aber auch hier herunterladen.
Sozialzuschüsse – Zuschüsse für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen
Für mehrtägige Fahrten können Schulen und Jugendgemeinschaften für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen Einzelanträge auf Bezuschussung stellen. Die aktuell gültigen Einkommensgrenzen finden Sie hier.
Antragsverfahren: Antragsvordrucke können beim Fachdienst 51 - Jugend - angefordert werden oder Sie laden sich den Antragsvordruck hier herunter.Spätestens 14 Tage vor Beginn muß der Antrag zu der Maßnahme durch den Klassenlehrer bzw. Jugendgruppenleiter dem Fachdienst 51 - Jugend - vorgelegt werden.
Jugendschutz
Ziel des erzieherischen Kinder- und Jugendschutz ist es, junge Menschen und Eltern zu befähigen, gefährdende Einflüsse kritisch zu durchschauen und abzuwehren. Kinder die aufgeklärt sind und Nein sagen können, sind seltener Opfer von Mißbrauch.
Das Jugendamt überwacht die Einhaltung des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Eine Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz § 1 Abs. 1 Nr. 4 können Sie sich hier herunterladen.
Das Jugendamt erteilt auf formlosen Antrag Ausnahmegenehmigungen nach dem Jugendschutzgesetz und überwacht die Einhaltung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdeter Schriften und Medien. Das Jugendamt erteilt Auskünfte zum Jugendschutzgesetz und zum Jugendarbeitsschutz.
Das Jugendschutzgesetz und weitere nützliche Hinweise und Tipps, was Kinder und Jugendliche in welchem Alter vom Gesetz her dürfen, finden Sie unter http://www.jugendschutzaktiv.de/.
Unfälle von Jugendliche in Sportvereinen (Kommunaler Schadensausgleich)
Bei Unfällen von Jugendlichen in Sportvereinen ist der Fragenbogen beim Landkreis Wesermarsch Fachdienst 51 – Jugendamt – erhält. Dieser muß ausgefüllt an den Landkreis zurückgesandt werden. Von hier aus wird er dann den Kommunalen Schadenausgleich zwecks Abwicklung weitergeleitet.
Jugendgruppenleiterausweise (Juleica)
Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber/-innen.
Sie kann über folgende Internetseite beantragt werden: http://www.juleica.de/
Voraussetzungen dafür sind: - Mindestalter 16 Jahre - die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung.
Weitere Informationen und Hilfen zur Juleica in Niedersachsen finden Sie unter http://www.ljr.de/.
Buttonmaschine
Die Jugendpflege verfügt über eine Buttonmaschine mit Rohmaterial. Diese Maschine kann von Schulen, Vereine und Verbände kostenlos gemietet werden. Es entstehen nur Kosten für das Rohmaterial, pro Button 0,25 €.
Ansprechpartner:
Jörg Meier, Tel. 927 261, E-Mail: joerg.meier@lkbra.de
Peter Büsching-Czerny, 927 262, E-Mail: peter.czerny@lkbra.de
|