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Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe gilt für alle zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Tat zwischen 14 und 21 Jahre alten Personen, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde.   Die Beteiligung der Jugendgerichtshilfe im gesamten Verfahren ist durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz und das Jugendgerichtsgesetz geregelt. Dabei ist sie unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht.


Erziehungsgedanke hat Vorrang

Das Jugendgerichtsgesetz gibt dem Erziehungsgedanken Vorrang vor dem eigentlichen Strafgedanken, daher sind Informationen über Entwicklung und Umwelt des straffällig gewordenen jungen Menschen für Jugendgericht und Staatsanwaltschaft besonders wichtig.


Sozialpädagogische Hilfen

Die Jugendgerichtshilfe bietet schon im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung sozialpädagogische Hilfe bei eventuell vorhandenen Problemen an.
Die Jugendgerichtshilfe begleitet und berät den jungen Menschen im gesamten Verfahren und macht der Staatsanwaltschaft und dem Jugendgericht Vorschläge über mögliche Sanktionen. Erfolgt ein Urteil mit Auflagen oder Weisungen wie z. B. unentgeltliche Arbeitsstunden, so vermittelt die Jugendgerichtshilfe eine Arbeitsstelle und überwacht die angeordneten Auflagen und Weisungen.


Zuständigkeiten

Die Jugendgerichtshilfe des Landkreises Wesermarsch ist zuständig für den Amtsgerichtsbezirk Nordenham mit den Gemeinden Stadland, Butjadingen sowie der Stadt Nordenham.
Amtsgerichtsbezirk Brake mit den Gemeinden Lemwerder, Ovelgönne, Jade sowie mit den Städten Elsfleth und Brake.

Im Landkreis Wesermarsch wird die Jugendgerichtshilfe durch einen Spezialdienst von sozialpädagogischen Fachkräften durchgeführt.


Der Verein Jugendgerichtshilfe

Betreuen statt einsperren ...
ist das Motto. Vor 20 Jahren wurde der Verein Jugendhilfe in Nordenham gegründet. Dort wird eine sozialpädagogische ambulante Betreuung von straffällig gewordenen jungen Menschen durchgeführt.
Durch verschiedene Angebote werden den an Jugendgerichtsverfahren beteiligten Institutionen Möglichkeiten geschaffen, auf Straftaten junger Menschen, anstelle von freiheitsentziehenden Maßnahmen, mit sozialpädagogischen Mitteln zu reagieren. Bei der Jugendhilfe werden insbesondere

  • soziale Gruppenarbeit/sozialer Trainingskurs
  • Einzelbetreuung in Ergänzung sozialer Gruppenarbeit
  • sozialpädagogisch betreute gemeinnützige Arbeitsleistung
  • Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt

Der Jugendhilfe stehen Räumlichkeiten in Nordenham und Brake zur Verfühgung. Dort sind Werkstätten, wo Holz- und Metallarbeiten durchgeführt werden können. Darüber hinaus stehen Gruppenräume zur Verfügung.

Die Jugendhilfe betreibt einen Möbeldienst, verbunden mit Gebrauchtmöbellager, wo Jugendliche und Heranwachsende im Rahmen von gemeinnützigen Arbeiten eingesetzt werden.


Betreuungszentren Jugendhilfe

Betreuung straffällig gewordener Jugendlicher und Heranwachsender im Alter von 14 bis 21 Jahren mit jugendgerichtlichen Auflagen und Weisungen.

  1. Soziale Gruppenarbeit (u. a. Sport, Musik, Holz- bzw. Metwallwerkstatt)
  2. Einezlfallbetreuung/Betreuungsweisungen: Beratungen bei jugendtypischen Problemlagen
  3. Gemeinnützige Arbeitsleistungen
  4. Täter-Opfer-Ausgleich

Ansprechpartner:

 Herr Garms  Herr Fischer 

 26954 Nordenham
 Blexersander Str. 6
 Tel.: 04731-310 255
 Fax:  04731-310 257

 26919 Brake
 Schulstr. 20
 Tel.: 04401-2664
 Fax:  04401-2664

 Öffnungszeiten:
 Mo. - Fr. 09.00 -17.00 Uhr


 Öffnungszeiten:
 Mo. - Mi.  09.00 - 18.00 Uhr
 Do.          09.00 - 17.30 Uhr
 Fr.            09.00 - 14.00 Uhr

 

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Tel. (04401) 927 -0
Fax(04401) 34 71

 
Ansprechpartner: Christian Arnold
Durchwahl: 413 / Zimmer: 207
eMail: christian.arnold@lkbra.de
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