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Landkreis
Wesermarsch: |
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Gesundheit |
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| Wir für Sie |
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Gesundheit |
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Ärztlicher Dienst |
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Ärztlicher Dienst |
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Ärztlicher Dienst
Unsere Aufgabenschwerpunkte:
Infektionsschutz
Neue Influenza (Schweinegrippe)
Gesundheitlicher Umweltschutz
Hygiene / Trinkwasserhygiene
Amtsärztliche Gutachten und Untersuchungen
Behindertenberatung im Landkreis Wesermarsch
Unsere Leistungen:
Infektionsschutz
Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
Überwachung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten
Individuelle Betreuung und Beratung
Treten meldepflichtige Krankheiten, wie z. B. Hepatitis, Gastroenteritiden oder Kopfläuse auf, werden die Meldungen der Ärzte, Labors und Gemeinschaftseinrichtungen entgegengenommen und Ermittlungen, ggf. auch Umgebungsuntersuchungen durchgeführt. Sollte es die Situation erfordern, werden beispielsweise auch Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen empfohlen.
In persönlichen Gesprächen mit den Erkrankten, ihren Angehörigen oder Betreuerinnen und Betreuern werden Infektionswege geklärt, Fragen zur Erkrankung beantwortet und Tipps gegeben, wie Infektionen verhindert oder eingegrenzt werden können. Ansprechpartner:
Ø Ralph Schröder Tel.: 04401 927-513 ralph.schroeder@lkbra.de
Ø Dirk Segger Tel.: 04401 927-514 dirk.segger@lkbra.de
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Personen, die erstmalig im Lebensmittelbereich arbeiten möchten, müssen vor Antritt ihrer Beschäftigung an einer Belehrung des Fachdienstes "Gesundheit" nach §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz teilnehmen. In dieser Belehrung informiert der Fachdienst über Gefahren und Übertragungswege von Krankheitserregern und gibt entsprechende Hinweise zum richtigen Verhalten am Arbeitsplatz. Die Belehrung umfasst eine schriftliche, mündliche und videotechnische Unterweisung. Der Fachdienst "Gesundheit" stellt Teilnahmebescheinigungen aus.
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, jährliche Fortbildungen durchzuführen.
Ansprechpartner:
Ø Ralph Schröder Tel.: 04401 927-513 ralph.schroeder@lkbra.de
Ø Ingrid Raus Tel.: 04401 927-515 ingrid.raus@lkbra.de
Bekämpfung besonderer Infektionskrankheiten (Tuberkulose)
Betreuung, Beratung und Überwachung von Tuberkuloseerkrankten
Ermittlung, Betreuung und Beratung von Kontaktpersonen
Die Tuberkulose gehört weltweit zu den häufigsten Infektionskrankheiten. In Deutschland ist die Zahl der Neuerkrankungen allerdings seit Jahren rückläufig. Die Weiterverbreitung der Tuberkulose zu verhindern, gehört zu den Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Nach Eingang einer Tuberkulosemeldung ermittelt der Fachdienst Gesundheit die Kontaktpersonen zu dem Erkrankungsfall. Je nach Ansteckungsgefahr werden Art und Umfang der Untersuchungen festgelegt. Ebenso werden Nachforschungen in Richtung der ursächlichen Quelle angestellt.
Erkrankungszeichen bei der Tuberkuloseerkrankung sind allgemeine Beschwerden einer Infektionskrankheit:
Ø Husten Ø Gewichtsabnahme Ø Appetitlosigkeit Ø Erschöpfung Ø Nachtschweiß Ø leichtes Fieber Ø Auswurf beim Husten
Nur Erkrankte mit einer Lungentuberkulose sind unter bestimmten Voraussetzungen ansteckend. Personen mit einer Tuberkulose anderer Organe (Nieren, Knochen, Rippenfell u.a.) können die Erkrankung nicht übertragen.
Die Tuberkulosebakterien können beim Sprechen, Niesen und Husten weitergegeben werden. Entscheidend für die Ansteckungsfähigkeit ist die Dauer und Intensität des Kontaktes zwischen Erkrankten und gesunden Personen.
Die Tuberkulose kann in allen Bevölkerungsschichten gefunden werden. nach dem Infektionsschutzgesetz ist eine Tuberkuloseerkrankung meldepflichtig.
Weitere Informationen zur Tuberkulose unter
www.rki.de/ (Infektionskrankheiten A - Z)
www.nlga.de/ (Infektionen & Hygiene)
Ansprechpartner/in:
Ø Dirk Segger Tel.: 04401 927-514 dirk.segger@lkbra.de
Ø Ingrid Raus Tel.: 04401 927-515 ingrid.raus@lkbra.de
Tipps und Informationen zur Neuen Influenza (Schweinegrippe)
Die neue Grippe (Schweinegrippe) ist eine durch Influenzaviren (Influenza-Subtyp A/H1N1) verursachte Erkrankung.
Eine Übertragung dieser Krankheit von Mensch zu Mensch ist - wie bei der "normalen", saisonalen Grippe - möglich. Zurzeit steht kein Impfstoff gegen diesen Erreger zur Verfügung. Die Symptome sind ähnlich wie bei der Grippe durch die bekannten saisonalen Influenzaviren.
Die durch die WHO ausgerufene Phase 6 bedeutet, dass es zu vermehrten Mensch-zu-Mensch-Übertragungen in mindestens 2 verschiedenen WHO Regionen gekommen ist. Dementsprechend sind nun alle WHO Regionen über die weltweite Verbreitung der Neuen Grippe informiert und aufgefordert ihre eigenen Pandemiepläne umzusetzen.
Alltägliche Hygienemaßnahmen können dazu beitragen, sich vor einer Infektion zu schützen.
Verhaltensweisen und Hygienetipps
- Waschen Sie regelmäßig und ausgiebig Ihre Hände mit warmem Wasser und Seife, insbesondere, wenn diese mit Tröpfchen aus Mund und Nase in Kontakt gekommen sind.
- Vermeiden Sie es, mit den Händen Auge, Nase oder Mund zu berühren, dies sind die „Eintrittspforten“ für das Virus.
- Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen Personen. Einwegtaschentücher sind nach Benutzung sofort zu entsorgen. Falls Sie kein Einwegtaschentuch zur Hand haben, husten oder niesen Sie am besten in Ihren Ärmel, nicht in die Hand!
- Meiden Sie ungeschützten Kontakt zu kranken Personen.
- Achten Sie auf erste Anzeichen! Haben Sie eine normale Erkältung oder eine Grippe? Anzeichen für eine Grippe sind:
- plötzliches hohes Fieber
- schweres Krankheitsgefühl
- Husten und Gliederschmerzen
Ziehen Sie bei Bedarf möglichst telefonisch einen Arzt zu Rate.
- Räume regelmäßig mehrmals täglich lüften.
Weitere ausführliche Infos unter:
http://www.nlga.niedersachsen.de/ http://www.rki.de/ http://www.who.int/ http://ecdc.europa.eu/
Allgemeine Hinweise zur Hygiene unter
http://www.wir-gegen-viren.de/
Reisenden wird empfohlen, die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts sowie die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. http://www.auswaertiges-amt.de/
Weitere Hinweise für Urlaubsreisende finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes (www.nlga.niedersachsen.de) „Hinweise für Eltern nach Urlaubsreisen“.
Pandemieplanung in Betrieben
Da bei einer Influenzapandemie alle Lebensbereiche betroffen sind, auch sämtliche Unternehmen, kleine wie große, hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Hinblick auf mögliche Fragen ein Handbuch zur betrieblichen Pandemieplanung im Internet unter:
http://www.bbk.bund.de/cln_027/nn_402322/SharedDocs/Publikationen/Publikation_20KatMed/Handbuch-Betriebl__Pandemieplanung.html
zur Verfügung gestellt. Die Information gibt Hinweise und Hilfestellungen, für Planungen zur Bewältigung einer möglichen Influenzapandemie und zeigt Maßnahmen auf, die für ein Aufrechterhalten des Geschäftsbetriebes ergriffen werden können. Die Planungen sind durch den Betrieb eigenverantwortlich durchzuführen.
Ansprechpartner:
Ø Ralph Schröder Tel.: 04401 927-513 ralph.schroeder@lkbra.de
Ø Dirk Segger Tel.: 04401 927-514 dirk.segger@lkbra.de
Gesundheitlicher Umweltschutz
Umweltmedizin und Umwelthygiene
Ansprechpartner:
Ø Stefan Hinz Tel.: 04401 927-523 stefan.hinz@lkbra.de
Überwachung der Badegewässer
Während der Badesaison vom 15. Mai bis zum 15. September besichtigt der Fachdienst "Gesundheit" die Badestrände und kontrolliert die hygienische Wasserqualität. Aus der Weser, dem Jadebusen und der Nordsee werden in dieser Zeit in regelmäßigen Abständen Wasserproben entnommen und im Labor untersucht.
Besichtigungen und Untersuchungen dienen dem Schutz der Badenden vor Gesundheitsschäden und sollen zur Verbesserung der Badewasserqualität beitragen.
Ansprechpartner:
Ø Stefan Hinz Tel.: 04401 927-523 stefan.hinz@lkbra.de
Ø Ralph Schröder Tel.: 04401 927-513 ralph.schroeder@lkbra.de
Schädlingsbekämpfung
Beratung im Falle von tierischem Schädlingsbefall, wie z. B. durch Ratten oder sonstige Hygiene- und Gesundheitsschädlinge
Überwachung behördlich angeordneter Ent- seuchung und Entwesung
Die eigentliche Schädlingsbekämpfung vor Ort führt der Fachdienst "Gesundheit" nicht durch.
Ansprechpartner:
Ø Stefan Hinz Tel.: 04401 927-523 stefan.hinz@lkbra.de
Überwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln und gefährlichen Stoffen
Überwachung des Handels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln, z. B. Arzneitees und mit gefähr- lichen Stoffen, z. B. Giften
Beratung des Einzelhandels und der Verbraucher
Ansprechpartnerin:
Ø Edda Schommartz Tel.: 04401 / 927-539 edda.schommartz@lkbra.de
Hygiene / Trinkwasserhygiene
Die Wasserwerke unterliegen einer ständigen Qualitäts- kontrolle. Es soll gewährleistet werden, dass sich das Trinkwasser in einwandfreiem Zustand befindet, bevor es den Endverbraucher erreicht. Der Fachdienst "Gesundheit" wird vom Wasserversorger laufend über die Untersuchungsergebnisse und die Qualität des Wassers informiert. Ergeben sich Abweichungen von der Norm, werden zwischen Fachdienst "Gesundheit" und Betreiber unverzüglich notwendige Maßnahmen zur Abhilfe vereinbart.
Zusätzlich werden regelmäßig Begehungen in den einzelnen Speicherwerken durchgeführt. In öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Kindergärten oder Krankenhäusern werden auch die Trinkwasseranschlüsse überprüft.
Ansprechpartner:
Ø Stefan Hinz Tel.: 04401 927-523 stefan.hinz@lkbra.de
Ø Ralph Schröder Tel.: 04401 927-513 ralph.schroeder@lkbra.de
Überwachung öffentlicher Beckenbäder
Beckenwasser in Schwimm- und Freibädern mit Aufbereitung, zu der immer auch eine Chlorung gehört, soll der DIN 19643 entsprechen. Neben verschiedenen mikrobiologischen Anforderungen zu bestimmten Darm- und Nasskeimen muss unter anderem auch der Gehalt an Chlor und seinen Reaktionsprodukten gemessen werden.
Neben dem Betreiber überprüft auch der Fachdienst "Gesundheit" in regelmäßigen Abständen die Wasserqualität durch eigene Messungen und Laboruntersuchungen.
Ansprechpartner:
Ø Stefan Hinz Tel.: 04401 927-523 stefan.hinz@lkbra.de
Ø Ralph Schröder Tel.: 04401 927-513 ralph.schroeder@lkbra.de
Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen
Beratung und Betreuung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheime in Fragen der Hygiene
Besichtigung der Einrichtungen
Die Einhaltung der Hygienevorschriften wird vor Ort überprüft. Bei der Entwicklung von Hygieneplänen wird Hilfestellung angeboten.
Ansprechpartner:
Ø Ralph Schröder Tel. 04401 927 513 ralph.schroeder@lkbra.de
Ø Dirk Segger Tel.: 04401 927-514 dirk.segger@lkbra.de
Hygiene in Gewerbebetrieben
Tätigkeiten am Menschen, bei denen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden können, fallen unter die Infektionshygienevorschriften. Der Fachdienst "Gesundheit" überwacht die Gewerbebetriebe, ob vor Ort hygienisch einwandfreie Verhältnisse bestehen.
Ø Dirk Segger Tel.: 04401 927-514 dirk.segger@lkbra.de
Amtsärztliche Gutachten und Untersuchungen
Aufgabe
Der Fachdienst Gesundheit erstellt amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse und erstattet Gutachten zu verschiedenen Fragestellungen aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften. Auftraggeber sind Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, Gerichte und andere öffentlich-rechtliche Institutionen.
Unsere Leistungen
- amtsärztliche Gutachten aufgrund von Rechtsvorschriften, insbesondere auch für andere Behörden
- Gutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften
- Sozialmedizinische und psychiatrische Stellungnahmen und Gutachten bezüglich verschiedener Fragestellungen auch im Bereich der Eingliederungshilfe
- Gutachten im Bereich des Bestattungswesens
- Aufgaben im Bereich der Heilpraktikerüberprüfung
Behindertenberatung im Landkreis Wesermarsch
Von Behinderung spricht man, wenn körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten oder die seelische Gesundheit eingeschränkt sind und dabei die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nicht nur vorrübergehend beeinträchtigt ist.
Aufgabe der Behindertenberatung im öffentlichen Gesundheitsdienst
Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen sind über die nach Art und Schwere der Behinderung geeigneten ärztlichen und sonstigen Eingliederungsmaßnahmen zu beraten. (EINGLIEDERUNGSHILFE soll eine drohende Behinderung verhüten oder eine vorhandene Behinderung und deren Folgen mildern. Behinderten Menschen ist die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.)
Unsere Zielgruppe
Körperlich, geistig und /oder sinnesbehinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen ab 18 Jahren sowie deren Angehörige. (Behinderte Kinder siehe unter JUGENDÄRZTLICHER DIENST)
Unsere Leistungen
Beratung in Fragen der Sozialgesetzgebung (Schwerbehindertenausweis, behinderten- bedingte Nachteilsausgleiche usw.)
Beratung hinsichtlich wirtschaftlicher Hilfen (z. B. Blinden- oder Pflegegeld)
Hilfen zur Einleitung medizinischer Leistungen, beruflicher Rehabilitation und/oder sozialer Eingliederung durch andere Leistungserbringer
Vermittlung von Hilfsangeboten anderer Anbieter vor Ort (z. B. Sozialstationen, Werkstätten für Behinderte, Anbieter betreuten Wohnens, ambulante psycho- soziale–Betreuung usw.)
Beratung bei persönlichen und/oder familiären Problemen
Ansprechpartnerin:
Ø Elke Lesemann Tel.: 04401 927-529 elke.lesemann@lkbra.de
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