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Unsere Aufgaben

Zusammen mit behandelnden Ärzten und Fachberatern sollen gesundheitliche Beeinträchtigungen, Sprachstörungen und Behinderungen von Kindern so früh wie möglich erkannt werden. So können rechtzeitige Behandlungen und Fördermaßnahmen eingeleitet werden, um Fehlentwicklungen und Behinderungen zu vermeiden oder in ihren Folgen zu mildern. Unsere Zielgruppe Säuglinge, Kleinkinder, Schulkinder und Jugendliche und/oder deren Erziehungsberechtigte Unsere Schwerpunkte:

1. Entwicklungsüberprüfungen /
    Schuluntersuchungen

2. Impfschutz 
3. Sprachheilberatung
4. Beratung behinderter Kinder und deren Eltern




1.   Entwicklungsüberprüfung vor der Einschulung

Bei jedem schulpflichtigen Kind in der Wesermarsch wird vor der Einschulung der Entwicklungstand überprüft. In den Bereichen
  • Wahrnehmung
  • Kognition
  • Arbeitsverhalten
  • Sehen/Hören
  • Sprache
  • Motorik                                                                           
lassen sich Aussagen treffen, ob das untersuchte Kind altersentsprechend entwickelt ist und aller Voraussicht nach später den Anforderungen des Schulalltags gewachsen ist. Für entwicklungsauffällige Kinder können so noch vor der Einschulung geeignete Behandlungs- oder Fördermaßnahmen eingeleitet werden, um Defizite auszugleichen oder zu vermindern.
Ansprechpartnerin:

Dörte Schlehr
Tel.: 04401  927-519
doerte.schlehr@lkbra.de

Darüber hinaus gibt es auch für Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren die Möglichkeit sich kostenlos, unverbindlich und vertraulich von einem Arzt untersuchen zu lassen. Informationen zur Jugendgesundheitsuntersuchung J1 erhalten Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.



  2.   Impfschutz

Impfschutz für Kinder unerlässlich

Der Jugendärztliche Dienst (JÄD) führt in Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten eine jährliche Aktion zur Überprüfung des Impfstatus der Schüler/innen der 5. Klassen aller Schulen im Landkreis Wesermarsch durch.

Dabei werden die Impfausweise der Kinder im Original oder als Kopie über die Schulen eingesammelt, vom JÄD ausgewertet und über die Schulen wieder an die Eltern zurückgegeben. Beigefügt ist ein Schreiben an die Eltern, dem entnommen werden kann, ob deren Kind ausreichend geimpft ist oder nicht.

Im letzteren Fall erhalten die Eltern zusätzlich einen sog. Hausarztschein mit der Bitte diesen ihrem Haus- bzw. Kinderarzt vorzulegen, damit dieser die fehlenden Impfungen nachholen kann. Die vorgenommene Impfung wird dann auf dem Hausarztschein dokumentiert und soll von den Eltern als Rückmeldung an den JÄD zurückgesendet werden.

Eine Überprüfung des Impfstatus ist bei den Zehnjährigen besonders wichtig. Wenngleich in der Säuglings- und Kleinkinderzeit bereits regelmäßig eine Grundimmunisierung erfolgt, sind Auffrisch-Impfungen zur langfristigen Erhaltung des Impfschutzes zwingend erforderlich. Bedauerlicherweise werden Kinder dieser Altersklasse nur selten einem Arzt vorgestellt.

In den vergangenen Jahren (2002 bis 2005) waren zudem leider nur jeweils ca. 55 % der angesprochenen Eltern bereit, dem JÄD den Impfausweis ihres Kindes vorzulegen. Eine Rückmeldung über nachgeholte Impfungen erfolgte lediglich von 15%.

Deshalb möchte der JÄD alle Eltern im Landkreis Wesermarsch noch einmal darauf hinweisen, dass eine hohe Durchimpfungsrate für den Erhalt der Gesundheit unerlässlich ist.

Nur wenn mehr als 90 % der Bevölkerung gegen eine Infektionskrankheit geimpft sind, kann der Ausbruch dieser Erkrankung vermieden werden. Bei Masern, Mumps, Röteln und Hepatitis B aber liegt der Durchimpfungsgrad der Zehnjährigen Im Landkreis Wesermarsch zur Zeit erst bei ca. 75 %, obwohl die WHO sich das Ziel gesetzt hatte, die Masern bis 2007 weltweit auszurotten.

zum aktuellen Impfplan ...

Ansprechpartnerin: 

Dörte Schlehr
Tel.: 04401 / 927-519
doerte.schlehr@lkbra.de



3.   Sprachheilbehandlung

Die Sprachentwicklung bei Kindern verläuft nicht einförmig. Es gibt zwischen den einzelnen Kindern erhebliche Unterschiede im zeitlichen Verlauf der Sprachaneignung.

Außerdem können Sprachauffälligkeiten verschiedener Art auftreten. Je nach Schwere einer Störung gibt es verschiedene Therapiemöglichkeiten. Ein leichtes Lispeln z. B. wird weniger Probleme bereiten als eine Lautbildungsstörung oder eine Störung, die mehrere Bereiche der Sprache betrifft. Eine Sprachstörung verbunden mit einem Entwicklungsrückstand und evt. psychischen Belastungen bedarf im allgemeinen einer umfassenden therapeutischen Hilfe.

Unsere Leistungen

Eltern von Kindern und Jugendlichen erhalten im Jugendärztlichen Dienst Informationen und Beratung zu Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen.

Ein Fachberater für Hör- und Sprachgeschädigte (Sprachheilwesen) hält hier regelmäßig Sprechstunden ab (Anmeldung erforderlich). Er begutachtet die Kinder und berät die Eltern hinsichtlich erforderlicher therapeutischer Maßnahmen. (z. B. eine störungsspezifische Sprachbehandlung in einer logopädischen Praxis bzw. Sprachheilambulanz oder eine mehrdimensionale Förderung und Betreuung in einem Sprachheilkindergarten oder einem Sprachheilinternat).
 
Für die Aufnahme im Kindergarten oder Internat erstellt der Sprachheilberater das erforderliche Gutachten.
Ansprechpartnerin:

Angelika Erdmann
Tel.: 04401 / 927-532
angelika.erdmann@lkbra.de


  4.   Beratung behinderter Kinder und deren
        Eltern 
(siehe auch Behindertenberatung)

Gerade Kinder brauchen bei Entwicklungsstörungen oder Behinderungen (drohend oder bereits eingetreten) so früh wie möglich Behandlung und Förderung.


Unsere Leistungen

Wir helfen dabei, Untersuchungen zur Früherkennung oder zur diagnostischen Abklärung bei Fachärzten, in Sozialpädiatrischen Zentren oder anderen Fachabteilungen einzuleiten.

Wir geben Hilfestellung bei der Einleitung von Frühförderung (einzeln zu Haus oder in Gruppen)
und der Vermittlung in spezielle Einrichtungen:
    • Sonderkindergarten
    • Integrationsgruppen in Regelkindergärten
    • Tagesbildungsstätten
In Problem- und Konfliktsituationen werden Beratungsgespräche angeboten, auch Hausbesuche sind möglich.

Ansprechpartnerin:

Elke Lesemann
Tel.: 04401  927-529
elke.lesemann@lkbra.de


 

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Tel. (04401) 927 -0
Fax(04401) 34 71

 
Ansprechpartner: Dörte Schlehr
Durchwahl: 519 / Zimmer: Außenst. Rönnelstr. 10
eMail: doerte.schlehr@lkbra.de
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