Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes ist es, durch bauliche und betriebliche Maßnahmen der Entstehung eines Brandes und vor allem der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen und dadurch die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löschmaßnahmen der Feuerwehren zu ermöglichen.
Leider können selbst die besten vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen Brände nicht verhindern. Aus diesem Grund gehört zum Bereich des "Vorbeugenden Brandschutzes" auch die Vorbereitung der Maßnahmen des "Abwehrenden Brandschutzes", d. h. die Brandbekämpfung und Menschenrettung durch die Feuerwehr.
Diese Maßnahmen beinhalten die Brandmeldung, die Gewährleistung der Zugänglichkeit zum Brandobjekt, die Festlegung der Angriffswege auf dem Grundstück und im Gebäude sowie die Sicherstellung der Löschmittel und dabei insbesondere der Löschwasserversorgung.
Der Landkreis Wesermarsch erfüllt diese Aufgabe mit Hilfe des Brandschutzprüfers.