Hinweise zur E-Mail-Nutzung
Zugang zur elektronischen Kommunikation
Der Landkreis Wesermarsch eröffnet den Zugang für eine elektronische Kommunikation mittels E-Mail oder durch Verwendung elektronischer Formulare. Die auf diesen Internetseiten und auf dem Briefbogen des Landkreises bekannt gemachten E-Mail-Adressen können gemäß § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für die elektronische Kommunikation verwendet werden. Da zur Zeit keine Verschlüsselung angeboten wird, können alle E-Mails unter Umständen auch von Unbefugten gelesen werden. Daher sollten keine vertraulichen Mitteilungen auf diesem Wege übermittelt werden. Für die Übermittlung von E-Mails und die Verwendung elektronischer Formulare sind folgende Anforderungen zu beachten:
1. Der Landkreis Wesermarsch verwendet zur Zeit keine elektronische Verschlüsselung und keine elektronische Signaturen. Dokumente, die eine besondere Schriftform erfordern, sollen daher nicht per E-Mail übermittelt werden. 2. Aus Sicherheitsgründen sollten E-Mails nur im Text- Format versendet werden. Dokumente, die als Anlage mit einer E-Mail an den Landkreis gesendet werden, sollten nur folgende Formate haben: (*.doc, *.txt) 3. Elektronische Formulare auf den Internetseiten des Land- kreises können nur verwendet werden, wenn das Programm Acrobat Reader auf dem PC installiert ist.
Technische Voraussetzungen
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