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Kleinkläranlagen
Faltblatt "Anforderungen an Kleinkläranlagen"
Die Abwasserbeseitigung durch einzelne Kleinkläranlagen ist im ländlichen Raum dauerhaft die einzige Art der Beseitigung des verschmutzten Wassers. Der Ausbau zentraler Entwässerungssysteme ist nicht mehr vorgesehen, da die Kosten der entfernter liegenden Grundstücke immer größer würden.
Die Gemeinden und Städte haben in den letzten Jahren Satzungen verabschiedet, wonach die Grundstücksbesitzer für den Bau und Betrieb der Anlagen zuständig sind. Die Satzungen garantieren, das nach dem Bau der Kleinkläranlage kein Anschluss an ein Kanalsystem mehr gefordert werden kann. Eine finanzielle Doppelbelastung der Grundstückeigen-tümern wird somit ausgeschlossen. Die Kosten der Kleinkläranlage entsprechen in etwa dem, was ein Anwohner am zentralen Abwasserkanal regelmäßig durch seine Abwassergebühr bezahlt.
Die überwiegende Mehrzahl der zurzeit vorhandenen Kleinkläranlagen erfüllen die Umweltanforderungen des Gesetzgebers nicht. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises als regionaler Vertreter des Gewässerschutzes wird daher in den meisten Fällen einen Neubau mit oftmals erheblichem baulichen und somit auch finanziellem Aufwand fordern müssen. Vielen Grundstücksbesitzern ist klar, das der Wert der Immobilie damit dauerhaft verbessert wird. Bausparverträge können hier gut angelegt werden.
Die Einleitung von nicht ausreichend gereinigtem Abwasser kann den Straftatbestand der Gewässerverunreinigung erfüllen, der Grundstückseigentümer ist strafrechtlich verant-wortlich.
Gefordert sind technische Anlagen, z.B. Festbett-, Belebungs-, Membran- und SBR-Anlagen mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungsnummer. Oftmals verwirrende technische Vorgänge können kurz so erklärt werden, das mit Hilfe von Luft die Bakterien im Abwasser angeregt werden, die Schmutzstoffe auf natürliche Weise abzubauen.
Die Umrüstung/Nachrüstung von KKA ist nur möglich, wenn die Bausubstanz einwandfrei ist und der Hersteller des Nachrüstsatzes die volle Betriebstauglichkeit und Übereinstimmung mit den Vorgaben der bauaufsichtlichen Zulassung übernehmen kann. In der über-wiegenden Mehrzahl der Grundstücke scheidet eine Nachrüstung aus, da die Bausubstanz abgänig ist.
Fachfirmen für Tiefbau und Klärtechnik, deren Adressen aus Zeitungen oder Werbeanzeigen zu erfahren sind, beraten und bieten unterschiedliche Produkte an. Sie fertigen oftmals als Serviceleistung die Genehmigungsunterlagen und entlasten somit den Bürger von Behördengängen. Nach Erteilung der Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde kann mit dem Bau der Anlage begonnen werden.
Der Betreiber hat ein Betriebstagebuch zu führen, in das besondere Vorkommnisse, Entschlammungen, Wartungen usw. einzutragen sind. Auf Verlangen ist es der unteren Wasserbehörde vorzulegen. Gute Wartung sichert eine lange Lebensdauer der Anlagentei-le. Übrigens schont auch schon die überlegte Einleitung von Abwasser ( keine Chemikalien, kein übermäßiger Reinigungsmitteleinsatz ) die Anlage.
Die fachkundige Wartung garantiert dem Anlagenbetreiber, das die in der Einleitungsgenehmigung vorgeschriebenen Überwachungswerte eingehalten werden. Die Wartungsfirmen haben gegenüber den Landkreisen ihre Qualifikation nachzuweisen. Sie sind fortan von den Grundstücksbesitzern beauftragte Fachleute, damit die Kleinkläranlage die gefor-derten Reinigungsleistungen und Überwachungswerte sicher einhält. Sie messen den Füll-stand des Schlammes in der Vorklärung ( Schlammspiegel ) und weisen auf notwendige Wartungs- und Reparaturarbeiten hin.
Die Durchführung der Entschlammung wird durch Abfuhrunternehmen durchgeführt. Die Wartungsprotokolle mit den ermittelten Schlammspiegeln sind in allen Gemeinden der Wesermarsch sowie den Städten Brake und Elsfleth dem Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) zuzuleiten, die Stadt Nordenham ist hier selber zuständig.
Für das wasserrechtliche Antragsverfahren zur Einleitung des gereinigten Wassers in ein Gewässer ist die untere Wasserbehörde des Landkreises zuständig. Eine Liste der für den Landkreis Wesermarsch zugelassenen Wartungsfirmen ist dort zu erhalten. Einige Betriebe sind bereits zertifiziert nach den Regeln des Fachverbandes DWA- Nord ( http://www.dwa-nord.de/ ). Die Wasserbehörde hält u.a. auch eine neue Broschüre der „Kommunalen Um-welt-Aktion“ zum Thema bereit. Sie kann auch unter http://www.uan.de/ angefordert werden.
Gereinigte Einleitungen entlasten die Gewässer und tragen zu einer besseren Wasserqualität bei. Eine saubere Umwelt hilft und nützt allen.
Weitere Informationen zu Einbau, Inbetriebnahme, Eigenkontrolle, Entsorgung und Überwachung ...
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