Landratswahl 2005
Mit der Landratswahl am 18. September 2005 wechselt auch der Landkreis Wesermarsch von der Zweigleisigkeit hinüber zur Eingleisigkeit. Die gewählte Person nimmt dann sowohl die Verwaltungsaufgaben des bisherigen Oberkreisdirektors (Leiter der Verwaltung) als auch die Aufgaben des jetzigen ehrenamtlichen Landrates (repräsentative Vertretung) wahr.
Zu den Aufgaben des künftigen hauptamtlichen Landrates gehören die Vorbereitung der Beschlüsse des Kreisausschusses, die Umsetzung der Beschlüsse von Kreistag und Kreisausschuss und die Erfüllung der vom Kreisausschuss übertragenen Aufgaben. Daneben sind die Geschäfte der laufenden Verwaltung zu leiten und der hauptamtliche Landrat vertritt den Landkreis nach außen.
Hier finden Sie die Ergebnisse der Bundestags- und Landratswahl.
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