Heimaufsicht
- Regelmäßige Überprüfung der Heime
- Schutz der Interessen und Bedürfnisse der HeimbewohnerInnen vor Beeinträchtigungen
- Beratung in Heimangelegenheiten
Wir überwachen die Heime durch wiederkehrende oder anlaßbezogene Prüfungen, ob die Anforderungen an den Heimbetrieb erfüllt sind. Damit soll sichergestellt werden, daß alle Heime ihre Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber den HeimbewohnerInnen wahrnehmen.
Rechtliche Grundlagen:
- Heimgesetz (NHeimG),
- Verordnung über die Mitwirkung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebes (Heimmitwirkungsverordnung -HeimmitwV-),
- Verordnung über personelle Anforderungen für Heime (Heimpersonalverordnung -HeimPersV-),
- Verordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zwecke der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers (HeimsicherungV),
- Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige (Heimmindestbauverordnung -HeimMindBauV-).
Bei Fragen zur Abwicklung und Übernahme von Heimkosten wählen Sie bitte Pflege in Einrichtungen...
Ansprechpartner:
Henrike Hoppe
Tel.: 04401 927-535
Fax: 04401 4285
E-Mail: henrike.hoppe@lkbra.de