Allgemeines
LOS steht für "Lokales Kapital für soziale Zwecke" - ein Modellvorhaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Das LOS-Bundesprogramm ist ein Programm zum Abbau von Benachteiligungen am Arbeitsplatz. Es richtet sich an Menschen, die am Arbeitsmarkt aufgrund Ihrer Bildung, Ihrer Herkunft oder Ihren Behinderungen benachteiligt sind. Das LOS Bundesprogramm fördert Projekte, die für diese Menschen ausgerichtet sein und darauf abzielen, sie auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten oder sie für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Außerdem können Existenzgründungen, d.h. der Schritt in die eigene Selbständigkeit, gefördert und unterstützt werden.
Das Programm ist ausgerichtet auf den Stadtteil Einswarden in der Stadt Nordenham. Dieser Stadtteil ist als Gebiet der „Sozialen Stadt“ förderungswürdig anerkannt und erhält daher auch Zuschüsse aus dem LOS Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Im April 2006 wurde ein Weiterförderantrag für die 4. Förderperiode vom 01.07. 2006 – 30.06.2007 gestellt.
Fördermittel
Insgesamt werden für die 4. Förderperiode ca. 100.000,00 € als Fördermittel zur Verfügung gestellt. Davon sind ca. 85.000,00 € für verschiedene Projekte vorgesehen.
Mikroprojekte können in einer Höhe von bis zu 10.000,00 € gefördert werden. Sie müssen inhaltlich in sich geschlossen sein und dürfen vor Vertragsabschluss noch nicht begonnen werden. Förderfähig sind Sach-und Personalkosten. Die Förderung erfolgt zu 100 %. Eine Kofinanzierung ist nicht erforderlich. Anträge finden Sie im Internet unter: http://www.los-online.de/, Monitoring, Stammblatt I. Dies können sie dort runterladen und ausfüllen.
Antragsschluss und Abgabetermin ist der 19. Juni 2006
Begleitausschuss
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Begleitausschuss. In diesem Begleitausschuss sitzen Vertreter der Stadt Nordenham des Landkreises Wesermarsch und der Agentur für Arbeit, sowie Personen aus verschiedenen. Vereinen und Verbänden, Bewohner und Institutionen aus Einswarden. Alle Anträge werden dem Begleitausschuss vorgelegt. Er sucht aus den vorliegenden Anträgen die aus, die in das inhaltliche Konzept des LOS Bundesprogramms am besten passen. Die Projektträger werden über die Entscheidungen des Begleitausschusses schriftlich durch die Koordinierungsstelle informiert.
LOS-Koordinierungsstelle
Die Lokale Koordinierungsstelle für das Fördergebiet Einswarden ist beim Landkreis Wesermarsch, Fachdienst Jugend angegliedert, da nur Landkreise und kreisfreie Städte die Mittel beantragen können. Zu den Aufgaben der Koordinierungsstelle zählen u.a. die Beratung, Auswahl und Begleitung der Mikroprojekte, sowie die Vorbereitung der Förderentscheidungen im Begleitausschuss und die Schaffung und Förderung der Netzwerkarbeit im Stadtteil.
Sollten Sie bei der Beantragung Fragen zum Förder- programm haben, werde ich Sie natürlich beraten. Wenden Sie sich an den Landkreis Wesermarsch LOS – Koordinator, Peter Büsching-Czerny, Tel.: 04401 / 927-261 oder E-Mail: peter.czerny@lkbra.de. |
Viel Spaß bei der Sammlung von Ideen für ein Projekt und bei der Beantragung.