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Landkreis
Wesermarsch: |
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Wir für Sie |
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| Wir für Sie |
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Straßen- und Verkehrswesen |
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Allg. verkehrsrechtl. Belange |
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Allg. verkehrsrechtl. Belange |
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Allgemeine verkehrsrechtliche Belange
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Postanschrift:
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Landkreis Wesermarsch Verkehrsbehörde - FD 36 Poggenburger Straße 15 26919 Brake |
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Sie finden uns:
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1. Obergeschoß (Neubau)
• Herr Hoppe, Zimmer 142 E-Mail: andreas.hoppe@lkbra.de Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 08.30 - 12.00 Uhr Mo. - Do. 14.00 - 15.30 Uhr
• Frau Meinardus, Zimmer 126 E-Mail: ria.meinardus@lkbra.de Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 08.30 - 12.00 Uhr
| Unser Team steht Ihnen für folgende Problemlösungen zur Verfügung:
- Allgemeine Verkehrsregelungen (Verkehrszeichen) - Genehmigungen (verkehrsbehördliche Genehmigungen) - Gefahrguttransporte - Güterkraftverkehr - Personenbeförderung - Taxentarif 2008
Allgemeine Verkehrsregelungen (Verkehrszeichen)
Einrichten von Baustellen bei Straßenbauarbeiten (s. Antragsvordruck)
Anordnen von Verkehrszeichen
Geschwindigkeitsbegrenzungen, Tempo-30-Zonen
Halteverbote etc.
Ansprechpartner: Herr Hoppe
Gebühren werden in Höhe von 20,00 € bis 400,00 € erhoben.
Genehmigungen (verkehrsbehördliche Genehmigungen)
Verkehrslenkende Maßnahmen und Verkehrs- beschränkungen anlässlich von Veranstaltungen im Straßenverkehr
Entgegennahme von Anträgen für:
1. Straßensperrungen, verkehrslenkende Maßnahmen bei Stadt- und Straßenfesten, Turnieren und Gemeindefesten
2. Motorsportliche Veranstaltungen (z. B. Orientierungs- fahrten, Rallyes)
3. Radsportveranstaltungen
4. Festumzüge
5. Boßelveranstaltungen
Verkauf von Waren auf öffentlichen Straßen, Entgegennahme der Anträge
Ausnahmen von den Vorschriften über das Anlegen von Gurten und das Tragen von Schutzhelmen, Entgegen- nahme von Anträgen auf Parkerleichterung für Schwer- behinderte mit außergewöhnlicher (aG) Gehbehinderung.
Genehmigungen nach der StVO
1. Entgegennahme von Anträgen für Großraum-/ Schwertransporte
2. Entgegennahme von Ausnahmegenehmigungs- anträgen von den Verboten, die durch Vorschriften- zeichen, Richtzeichen oder Verkehrseinrich- tungen angeordnet sind, z. B. - Befahren lastbeschränkter Straßen - Halten im Halteverbot - Befahren von Fußgängerzonen
3. Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot
4. Ausnahmegenehmigungen zum Schleppen von Fahrzeugen
5. Ausnahmegenehmigungen zum Aufstellen von Containern auf öffentlichen Plätzen, Aufstellen von Gerüsten
6. Ausnahmen vom Befahren des Wesertunnels (s. Antragsvordruck)
7. Ausnahmen nach § 70 StVZO (für die von den Normen der StVZO (abweichenden Kraffahrzeuge)
Ansprechpartner: Herr Hoppe (=> Genehmigungen nach StVO)
Gebühren werden in Höhe von 12,80 € bis 750,00 € erhoben.
Gefahrguttransporte
Entgegennahme von Anträgen zur Fahrtwegbestimmung von gefährlichen Gütern
- Erlass der Allgemeinverfügung zur Fahrtwegbestimmung
Ansprechpartner: Herr Hoppe
Gebühren: Keine
Güterkraftverkehr
Erlaubnisse
Ersterteilung
Wiedererteilung
zusätzliche Erlaubnisse und Widerruf
Ansprechpartner: Herr Hoppe
Gebühren werden in Höhe von 20,00 € bis 150,00 € erhoben.
Personenbeförderung
Erlaubnisse für Taxen-, Mietwagen- und Busverkehr
Erst-/Wiedererteilung
Erteilung/Erweiterung von Konzessionen
Festsetzung der Beförderungsentgelte durch Verordnung/ Satzung (Taxentarife)
Ansprechparnter: Herr Hoppe
Gebühren werden in Höhe von 30,00 € bis 175,00 € erhoben.
Taxentarif 2008
Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungs- bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Wesermarsch.
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