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Landkreis Wesermarsch: 
   
Wir für Sie
 
Straßen- und Verkehrswesen
Allg. verkehrsrechtl. Belange
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  Wir für Sie Straßen- und Verkehrswesen Allg. verkehrsrechtl. Belange
 
 
    Allg. verkehrsrechtl. Belange
 
 

Allgemeine verkehrsrechtliche Belange

  Postanschrift:


  Landkreis Wesermarsch
  Verkehrsbehörde - FD 36
  Poggenburger Straße 15
  26919 Brake

  Sie finden uns:

 

 

 

 

 


  
1. Obergeschoß (Neubau)

 •   Herr Hoppe, Zimmer 142
      E-Mail: andreas.hoppe@lkbra.de    
      Öffnungszeiten:  Mo. - Fr.   08.30 - 12.00 Uhr
                                     Mo. - Do. 14.00 - 15.30 Uhr

 •   Frau Meinardus, Zimmer 126
      E-Mail: ria.meinardus@lkbra.de     
      Öffnungszeiten:  Mo. - Fr.  08.30 - 12.00 Uhr


Unser Team steht Ihnen für folgende Problemlösungen zur Verfügung:
- Allgemeine Verkehrsregelungen (Verkehrszeichen)
- Genehmigungen (verkehrsbehördliche Genehmigungen)
- Gefahrguttransporte
- Güterkraftverkehr 
- Personenbeförderung
- Taxentarif 2008


Allgemeine Verkehrsregelungen (Verkehrszeichen)
Einrichten von Baustellen bei Straßenbauarbeiten
     (s. Antragsvordruck)
  • Anordnen von Verkehrszeichen
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen, Tempo-30-Zonen
  • Halteverbote etc.

  •               Ansprechpartner:  Herr Hoppe     
    Gebühren werden in Höhe von 20,00 € bis 400,00 € erhoben.


    Genehmigungen (verkehrsbehördliche Genehmigungen)
  • Verkehrslenkende Maßnahmen und Verkehrs-
         beschränkungen anlässlich von Veranstaltungen
         im Straßenverkehr

  • Entgegennahme von Anträgen für:

          1. Straßensperrungen, verkehrslenkende Maßnahmen bei 
              Stadt- und Straßenfesten, Turnieren und Gemeindefesten

          2. Motorsportliche Veranstaltungen (z. B. Orientierungs-  
              fahrten, Rallyes)

          3. Radsportveranstaltungen

          4. Festumzüge

          5. Boßelveranstaltungen 
     

  • Verkauf von Waren auf öffentlichen Straßen, Entgegennahme 
         der Anträge

  • Ausnahmen von den Vorschriften über das Anlegen von  
         Gurten und das Tragen von Schutzhelmen, Entgegen-
         nahme von Anträgen auf Parkerleichterung für Schwer-
         behinderte mit außergewöhnlicher (aG) Gehbehinderung.

  • Genehmigungen nach der StVO 

          1. Entgegennahme von Anträgen für Großraum-/
              Schwertransporte

          2. Entgegennahme von Ausnahmegenehmigungs-
              anträgen von den Verboten, die durch Vorschriften-
              zeichen, Richtzeichen oder Verkehrseinrich-
              tungen angeordnet sind, z. B.
               - Befahren lastbeschränkter Straßen
               - Halten im Halteverbot
               - Befahren von Fußgängerzonen

          3. Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot

          4. Ausnahmegenehmigungen zum Schleppen von
              Fahrzeugen

          5. Ausnahmegenehmigungen zum Aufstellen von
              Containern auf öffentlichen Plätzen, Aufstellen
              von Gerüsten

          6. Ausnahmen vom Befahren des Wesertunnels
              (s. Antragsvordruck)

          7. Ausnahmen nach § 70 StVZO (für die von den
              Normen der StVZO (abweichenden Kraffahrzeuge)


  • Ansprechpartner:  Herr Hoppe (=> Genehmigungen nach StVO)
    Gebühren werden in Höhe von 12,80 € bis 750,00 € erhoben.


    Gefahrguttransporte
    Entgegennahme von Anträgen zur Fahrtwegbestimmung von gefährlichen Gütern
    • Erlass der Allgemeinverfügung zur Fahrtwegbestimmung



    Ansprechpartner:
      Herr Hoppe

    Gebühren: Keine


    Güterkraftverkehr
  • Erlaubnisse
  • Ersterteilung
  • Wiedererteilung
  • zusätzliche Erlaubnisse und Widerruf


  • Ansprechpartner:
      Herr Hoppe
    Gebühren werden in Höhe von 20,00 € bis 150,00 € erhoben.

    Personenbeförderung
  • Erlaubnisse für Taxen-, Mietwagen- und Busverkehr
  • Erst-/Wiedererteilung
  • Erteilung/Erweiterung von Konzessionen
  • Festsetzung der Beförderungsentgelte durch Verordnung/
        Satzung (Taxentarife)


  • Ansprechparnter:
      Herr Hoppe

                 Gebühren werden in Höhe von 30,00 € bis 175,00 € erhoben.


    Taxentarif 2008
  • Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungs-
        bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen  im
        Landkreis Wesermarsch.
  •  

     

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    Poggenburger Straße 15
    D-26919 Brake
    Tel. (04401) 927 -0
    Fax(04401) 34 71

     
    Ansprechpartner: Andreas Hoppe
    Durchwahl: 341 / Zimmer: 142
    eMail: andreas.hoppe@lkbra.de
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