home


   

     
Die WesermarschPolitikWir ueber unsWir fuer SieAktuelles / Service
Banner Banner Banner
Landkreis Wesermarsch: 
   
Wir für Sie
 
Straßen- und Verkehrswesen
Allg. verkehrsrechtl. Belange
Bußgeldstelle
Führerscheinstelle
Zulassungsstelle
=> Wunschkennzeichen
Vordrucke / Formulare
  Wir für Sie Straßen- und Verkehrswesen => Wunschkennzeichen
 
 
    => Wunschkennzeichen
 
 

Informationsblatt für Kennzeichenreservierungen

zum Wunschkennzeichen...

Reservierungen allgemein
Es besteht generell die Möglichkeit ein Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle zu reservieren, sofern dieses Kennzeichen zur Verfügung steht. Die Anzahl der reservierten Kennzeichen ist grundsätzlich auf fünf Stück je Halter zu begrenzen. Die Reservierung kann nach einem der unten beschriebenen Verfahren erfolgen. Hierbei sollte der jeweils zukünftige Halter eingetragen werden damit die Zulassung auf das reservierte Kennzeichen erfolgen kann.
Für PKW, LKW und Anhänger muss die Kombination nach dem „BRA“ mindestens 4-stellig oder 5-stellig sein (z. B. BRA-A123 oder BRA-AA123). Für eine kürzere Kombination ist die Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle erforderlich!Für ein Motorrad wird grundsätzlich eine 3-stellige Kombination zugeteilt (z. B. BRA-A12 oder BRA-AA1). Eine längere Kombination ist zwar möglich, würde aber das Kennzeichenschild am Fahrzeug vergrößern. Falls Sie doch eine solche längere Kombination wünschen, suchen Sie unter PKW.
Für Saisonkennzeichen und Historische Kennzeichen beachten Sie bitte, dass bei PKW, LKW und Anhänger dann nur eine 4-stellige Kombination zugeteilt werden kann, da entweder der Saisonzeitraum oder das „H“ für Historisch zusätzlich auf das Kennzeichen geprägt werden muss.
ACHTUNG:
Jede Wunschkennzeichenreservierung kostet 12,80 € (lt. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr). Die Gebühr zahlen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges.


Folgende Buchstabenkombinationen können nicht vergeben werden:

HJ, KZ, NS, SA, SS, Ä, Ö, Ü


Reservierungen über Telefon
Reservierungen können telefonisch mit der Zulassungsstelle erfolgen. Ihre Reservierung bleibt drei Monate bestehen. Bei der telefonischen Reservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens. Auch bleibt eine rechtliche Prüfung durch die Zulassungsstelle vorbehalten. Bitte lassen Sie das Kennzeichen nicht vor der Zulassung anfertigen. Irrtümlich angefertigte Schilder können leider nicht zu unseren Lasten gehen.


Reservierungen über Internet
Der Datenbestand wird täglich aktualisiert. Ein von Ihnen ausgewähltes Kennzeichen ist mit großer Wahrscheinlichkeit frei.
Trotzdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass ein Kennzeichen erst dann für Sie reserviert ist, wenn Sie von uns eine Bestätigung per E-Mail bekommen. Die Bestätigung der Reservierung erfolgt nach ca. 5 Minuten. Sollten Sie keine Reservierungsbestätigung erhalten, konnte das Kennzeichen nicht für Sie reserviert werden.

Achten Sie bitte auf die Angabe Ihrer korrekten E-Mail-Adresse. Ihre Reservierung bleibt 30 Tage bestehen. Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens. Auch bleibt eine rechtliche Prüfung durch die Zulassungsstelle vorbehalten. Bitte lassen Sie das Kennzeichen nicht vor der Zulassung anfertigen. Irrtümlich angefertigte Schilder können leider nicht zu unseren Lasten gehen.
 

Stand 12/2005


 

zur Startseitezurueckdrucken
eMail an den LandkreisSitemapHilfe
 © Landkreis Wesermarsch Impressum
 

Landkreis Wesermarsch
Poggenburger Straße 15
D-26919 Brake
Tel. (04401) 927 -0
Fax(04401) 34 71

 
Ansprechpartner: Infostelle
Durchwahl: 224 / Zimmer: 46
eMail: zulassung@lkbra.de
zum Seitenanfang
zurück