
Was erledige ich wo?
Orga-Einheit
Dienstleistung
Leistungsbeschreibung
Eine Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser ist erforderlich, wenn ein Betrieb regelmäßig in größeren Mengen Grundwasser entnimmt. Die Genehmigung wird in der Regel in Form einer Erlaubnis erteilt. Sie ist widerruflich und kann mit Auflagen und einer Befristung versehen sein.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Formulare zum Download
Ansprechpartner_innen
Nachname | Vorname | Funktion | Zuständigkeiten |
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Bleckmann | Heidi | Sachbearbeitung |
Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung
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Peters | Ute | Sachbearbeitung |
Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung
mit Bereich Kommunale Kläranlagen: Verwaltung
Bereich Industrie-Kläranlagen: Verwaltung |
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Landkreis Wesermarsch
Poggenburger Straße 15
26919 Brake
Telefon: 04401 927-0
Telefax: 04401 3471
E-Mail:
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Allgemeine Öffnungszeiten:
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