
Was erledige ich wo?
Orga-Einheit
Dienstleistung
Leistungsbeschreibung
Bei Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug besteht in folgenden Fällen eine Mitteilungspflicht:
- wenn sich die Miete/Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
- wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
- wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
- wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
- beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).
Die Änderungen können zu einer Verringerung oder ggf. zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweise zum geänderten Einkommen
- Nachweis zur geänderten Miete oder Belastung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Verfügung:
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Formulare zum Download
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Landkreis Wesermarsch
Poggenburger Straße 15
26919 Brake
Telefon: 04401 927-0
Telefax: 04401 3471
E-Mail:
landkreis-wesermarsch@lkbra.de
Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung