
Was erledige ich wo?
Orga-Einheit
Dienstleistung
Leistungsbeschreibung
Für den Betrieb von Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Waffen oder Munition geschossen wird, besteht keine Erlaubnispflicht, sondern lediglich eine schriftliche Anzeigepflicht.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.
Voraussetzungen
- Nachweis der Zuverlässigkeit nach § 5 Waffengesetz (WaffG)
- Nachweis der persönlichen Eignung nach § 6 WaffG
- Nachweis einer Versicherung gegen Haftpflicht für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen in der gesetzlich geforderten Höhe
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
vor Beginn des Betriebes der Schießstätte
Anzeigefrist: 2 Wochen
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Formulare zum Download
Ansprechpartner_innen
Nachname | Vorname | Funktion | Zuständigkeiten |
---|---|---|---|
Dollerschell | Markus | Sachbearbeitung | → |
Fuerstenberg | Nadine | Sachbearbeitung | → |
Koester | Katrin | Sachbearbeitung | → |
Laatz | Heidrun | Stv. Fachdienstleitung | → |
Plate | Achim | Sachbearbeitung | → |
Puncken | Marion | Sachbearbeitung | → |
Schommartz | Edda | Sachbearbeitung | → |
Stoever | Bjoern | Sachbearbeitung | → |
Sie haben Ihr gewünschtes Anliegen nicht gefunden? Dann versuchen Sie es doch einmal über die Suche nach Fachdiensten des Landkreises Wesermarsch. |

Landkreis Wesermarsch
Poggenburger Straße 15
26919 Brake
Telefon: 04401 927-0
Telefax: 04401 3471
E-Mail:
landkreis-wesermarsch@lkbra.de
Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung