
Was erledige ich wo?
Orga-Einheit
Dienstleistung
Leistungsbeschreibung
Durch ein Fahreignungsseminar können Sie Punkte abbauen. Das Fahreignungsseminar besteht aus verkehrspädagogischen und -psychologischen Elementen. Bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen. So können Sie einmal innerhalb von 5 Jahren 1 Punkt abbauen.
Bei einem Punktestand von 6 bis 7 Punkten können Sie das Fahreignungsseminar ebenfalls freiwillig besuchen, allerdings ohne Punkteabzug.
Das Fahreignungsseminar soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Das Ergebnis der Beratung ist nur für den Betroffenen bestimmt und nur diesem mitzuteilen. Der Betroffene erhält jedoch eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der zuständigen Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Punkte, die ab dem 01.05.2014 ins Register eingetragen werden, werden nach folgender Frist getilgt. Diese richtet sich nach der Schwere des Verstoßes:
- Ordnungswidrigkeiten (schwere Verstöße): 2,5 Jahre
- Ordnungswidrigkeiten (besonders schwere Verstöße): 5 Jahre
- Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
- Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 10 Jahre
Die Frist beginnt mit ab der Rechtskraft der Entscheidung. Für vor dem 01.05.2014 eingetragene Punkte gelten Übergangsregelungen.
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zum Punktabbau auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)
Informationen zur Löschung von Punkten auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)
Informationen zur Überliegefrist auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)
Flyer Rund um den Punkt auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)
Flyer Punktekatalog auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion
Formulare zum Download
Ansprechpartner_innen
Nachname | Vorname | Funktion | Zuständigkeiten |
---|---|---|---|
Bruchhausen | Sajoscha | Sachbearbeitung | → |
Buesing | Hella | Sachbearbeitung | → |
Dierks | Sabine | Sachbearbeitung | → |
Dietrich | Baerbel | Sachbearbeitung | → |
Dunker | Martina | Fachdienstleitung | → |
Fuerste | Doris | Sachbearbeitung | → |
Hinz | Thomas | Sachbearbeitung | → |
Juergens | Sylvia | Sachbearbeitung | → |
Keil | Hans-Werner | Sachbearbeitung | → |
Koehler | Brigitte | Sachbearbeitung | → |
Langenberg | Juergen | Sachbearbeitung | → |
Matzke | Sandra | Sachbearbeitung | → |
Osterloh | Frank | Sachbearbeitung | → |
Plugge | Ronald | Sachbearbeitung | → |
Schaefe | Regina | Sachbearbeitung | → |
Scheller | Heike | Sachbearbeitung | → |
Schommartz | Volker | Stv. Fachdienstleitung | → |
Spiekermann | Andrea | Sachbearbeitung | → |
Stuehrenberg | Gaby | Sachbearbeitung | → |
Stuehrenberg | Johanna | Sachbearbeitung | → |
Sie haben Ihr gewünschtes Anliegen nicht gefunden? Dann versuchen Sie es doch einmal über die Suche nach Fachdiensten des Landkreises Wesermarsch. |

Landkreis Wesermarsch
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26919 Brake
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