
Was erledige ich wo?
Orga-Einheit
Dienstleistung
Leistungsbeschreibung
Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten.
Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist beitragsfrei. Das Land Niedersachsen versetzt die zuständige Stelle in die Lage, die Beitragsfreiheit sicherzustellen.
Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen "Sprachbildung und Sprachförderung" und "Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" sind wichtige Beiträge zur Qualitätsentwicklung in niedersächsischen Tageseinrichtungen für Kinder.
Informationen zum Thema "Kindertagesstätten" auf den Seiten des Niedersächsisches Kultusministeriums
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch
Seit dem 01.08.2018 besteht für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres eine Beitragsfreiheit in einer Tageseinrichtung (§ 21 Kindertagesstättengesetz). Ab dem ersten Tag des Monats, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet bis zur Einschulung, besteht der Anspruch auf einen unentgeltlichen Besuch einer Tageseinrichtung.
Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung verzichtet der Landkreis Wesermarsch für Kinder auch in Kindertagespflege auf den Kostenbeitrag der Eltern in dem Umfang analog der Regelung des Landes .
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Einrichtungen, die Anzahl der Plätze etc. informieren.
Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Träger der Einrichtung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesjugendamt und Niedersächsisches Kultusministerium
Formulare zum Download
Ansprechpartner_innen
Nachname | Vorname | Funktion | Zuständigkeiten |
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Baumgardt | Maira | Sachbearbeitung | → |
Buesing | Manfred | Sachbearbeitung | → |
Dietrich | Franziska | Sachbearbeitung | → |
Ehlers | Karen | Sachbearbeitung | → |
Ellinghusen | Harm | Stv. Fachdienstleitung | → |
Hartkens | Gonda | Sachbearbeitung | → |
Marquardt | Renate | Sachbearbeitung | → |
Meyer | Nadine | Sachbearbeitung | → |
Mueller | Vanessa | Sachbearbeitung |
Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
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Nordmann | Kerstin | Sachbearbeitung | → |
Schmidt | Lea | Sachbearbeitung | → |
Schubert | Verena | Sachbearbeitung | → |
Stolorz | Sascha | Fachdienstleitung | → |
Westie | Sonja | Sachbearbeitung |
Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
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Landkreis Wesermarsch
Poggenburger Straße 15
26919 Brake
Telefon: 04401 927-0
Telefax: 04401 3471
E-Mail:
landkreis-wesermarsch@lkbra.de
Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung