
Was erledige ich wo?
Bitte wählen Sie einen Buchstaben oder geben Sie ein Stichwort ein und klicken anschließend auf die Schaltfläche SUCHEN.:
Orga-Einheit
Leistungsbeschreibung
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
FORMULARE
Ihre Ansprechpartner_innen:
Sie haben Ihr gewünschtes Anliegen nicht gefunden? Dann versuchen Sie es doch einmal über die Suche nach Fachdiensten des Landkreises Wesermarsch. |

Für Auskünfte und Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweils aufgeführten Ansprechpersonen.